Die uneinheitliche Behandlung neuer Geschäftsmodelle in den Mitgliedstaaten der EU schafft Unsicherheiten für Verbraucher und Unternehmer. Neue Leitlinien sollen deshalb zu einer ausgewogenen Entwicklung der Wirtschaft beitragen.
Die von der Europäischen Kommission am Donnerstag veröffentlichten Leitlinien zur "Sharing Economy" sollen dazu beitragen, die verschiedenen Regulierungsmaßnahmen in einzelnen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Die unterschiedliche Behandlung neuer Geschäftsmodelle, die auf der zeitweisen Verfügbarmachung bestimmter Ressourcen beruhen (z.B. Uber, Airbnb), kann nach Ansicht der Kommission Innovationen, die Entstehung von Arbeitsplätzen und das wirtschaftliche Wachstum behindern. Die Leitlinien zeigen auf, wie das EU-Recht durch die Mitgliedstaaten nach Auffassung der Kommission in diesem Bereich angewandt werden sollte. "Die kollaborative Wirtschaft ist eine Chance für Verbraucher, Einzelunternehmer und Unternehmen – wenn wir die richtigen Maßnahmen treffen", so Elżbieta Bieńkowska, bei der Kommission verantwortlich für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und Kleine und Mittlere Unternehmen.
Nach der Kommission soll eine Genehmigungs- oder Zulassungspflicht für Dienstleistungsanbieter nur bestehen, wenn dies im Sinne relevanter, im Allgemeininteresse liegender Ziele unbedingt erforderlich ist. In Anbetracht dessen sollten Plattformen keinen Zulassungs- oder Genehmigungsanforderungen unterliegen, wenn sie lediglich als Vermittler zwischen Verbrauchern und den Anbietern der eigentlichen Dienstleistung auftreten. Absolute Verbote einer Tätigkeit sollten allerdings generell eine Ausnahme und das letzte Mittel bleiben. Auch soll es nach der Kommission möglich sein, gemeinsame Plattformen von der Haftung für Informationen, die sie im Namen von Dienstanbietern speichern, auszunehmen.
Das Ende nationaler Regulierungsversuche
Die Kommission erhofft sich durch die vorgelegten Leitlinien ein rechtliches Umfeld, in dem sich neue Geschäftmodelle entwickeln können, wie Jyrki Katainen, der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission erklärte. "Die europäische Wirtschaft braucht Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben will." Dem bisherigen Flickwerk nationaler Regelungen soll dadurch entgegengewirkt werden.
"Die Mitteilung der Kommission ist eine Absage an nationale Regulierungsversuche von international tätigen Plattformen. Mit diesen Leitlinien will die Kommission Wettbewerbsverzerrungen verhindern, wenn derselbe Dienst in einem Markt zugelassen ist und in einem anderen nicht", sagt dazu Falk Schöning, Partner für Kartell- und Wettbewerbsrecht bei Hogan Lovells in Brüssel.
nas/LTO-Redaktion
Europäische Kommission legt Leitlinien vor: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19535 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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