Ein verletzter kleiner Kunststoffaufkleber kommt der E.ON Energie AG teuer zu stehen. Der Energieversorger muss 38 Millionen Euro Strafe zahlen, weil er Kartellermittlungen der EU-Kommission gestört hat. Dies geht aus einer am Donnerstag bekannt gegebenen Entscheidung hervor.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben eine Klage des Unternehmens gegen die Geldbuße zurückgewiesen (Urt. v. 22.11.2012, Az. C-89/11). Das Gericht sah weder eine unzulässige Umkehr der Beweislast noch einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Da die Kommission aufgrund eines Bündels von Beweisen einen Siegelbruch festgestellt hatte, sei das Gericht zu der Annahme berechtigt gewesen, dass E.ON Beweise hätte vorlegen müssen, um die Feststellung zu erschüttern. Die verhängte Geldbuße war nach Ansicht des Gerichts auch nicht überhöht.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten im Mai 2006 die E.ON-Niederlassung in München durchsucht. Das Unternehmen stand im Verdacht, sich widerrechtlich mit Konkurrenten abgesprochen zu haben. Die Ermittler hatten Akten in einem Raum gelagert, den sie Siegeln verschlossen hatten - am nächsten Tag waren die Siegel beschädigt.
dpa/age/LTO-Redaktion
EuGH bestätigt Geldbuße: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7612 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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