Bereits seit Jahren schwelt ein Streit zwischen der EU-Kommission und der Post um staatliche Beihilfen. Nun hat die Post einen Etappensieg erzielt: Das Verfahren um die Überprüfung der staatlichen Finanzierung von Pensionen, staatlicher Bürgschaften und um Transfers der DB-Telekom muss wieder aufgerollt werden, urteilte der EuGH am Donnerstag, und verwies den Fall an das EU-Gericht erster Instanz zurück.
Die EU-Kommission hatte 2002 bereits 572 Millionen Euro Beihilfen für die Deutsche Post AG als unzulässig erklärt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte diese Entscheidung jedoch später, der Konzern durfte das Geld letztlich behalten.
Mit ihrem Rechtsmittel begehrte die Deutsche Post AG nun die Aufhebung eines anderen Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Dezember 2011, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Staatliche Beihilfen abgewiesen hatte. Dabei ging es um staatliche Finanzierung von Pensionen und staatliche Bürgschaften zwischen 1989 und 2007.
Auf das von der Deutschen Post eingelegte Rechtsmittel hin hob der EuGH nun das Urteil des Gerichts vom Dezember auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurück (Urt. v. 24.10.2013, Az. C-77/12 P). Anders als das Gericht entschieden habe, weise die Eröffnungsentscheidung von 2007 alle Merkmale einer anfechtbaren Handlung auf, heißt es in der Urteilsbegründung.
dpa/age/LTO-Redaktion
EuGH zu staatlichen Beihilfen: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9893 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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