Die Luxemburger Richter sollen die Vereinbarkeit der besoldungsrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin mit europäischem Recht prüfen. Das VG Berlin hat mehrere Klageverfahren von Landesbeamten ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun die Frage zu klären, ob die bis 31. Juli 2011 in Berlin geltenden besoldungsrechtlichen Bestimmungen und die Regelungen für die Überleitung der Beamten in das ab 1. August 2011 geltende Besoldungsrecht mit den europäischen Vorschriften zum Schutz gegen Altersdiskriminierung vereinbar sind. Weiterhin möchte das Verwaltungsgericht wissen, welche Rechtsfolgen sich im Falle eines Verstoßes ergeben (VG Berlin, Beschl. v. 10.10.2012, Az. 7 K 425.12 u.a.).
Nach dem bis zum 31. Juli 2011 geltenden Besoldungsrecht bildete das vom Lebensalter abhängige Besoldungsdienstalter den Anknüpfungspunkt für die erstmalige Zuordnung zu einer Besoldungsstufe. Bei zeitgleicher Begründung eines Beamtenverhältnisses erhielt daher der lebensältere Beamte höheres Gehalt als der lebensjüngere Beamte.
Nach neuer Rechtslage knüpft die Bezahlung für ab dem 1. August 2011 ernannte Beamte grundsätzlich nur noch an die tatsächliche Berufserfahrung an. Bei sogenannten Bestandsbeamten wird abweichend hiervon in Anknüpfung an die erreichte Besoldungshöhe eine entsprechende Berufserfahrung fingiert; damit werden Beamte, die in einem höheren Lebensalter eingestellt wurden, weiterhin gegenüber solchen Beamten bevorzugt, die in jüngeren Jahren eingestellt wurden.
Beamte sehen weiterhin Diskriminierung wegen Alters
In einer Reihe von Verfahren rügen die Kläger, die Bemessung ihrer Besoldung verstoße gegen das europäische Verbot der Altersdiskriminierung. Denn die Bemessung des Grundgehalts der Beamten orientiere sich auch weiterhin an ihrem Alter bei der Begründung des Beamtenverhältnisses, ohne dass hierfür ein hinreichender Rechtfertigungsgrund ersichtlich sei.
Diese Diskriminierung könne bis zur Überführung der Beamtenbesoldung in ein diskriminierungsfreies System nur durch die Gewährung von Besoldung aus der höchsten Stufe ausgeglichen werden. Auch würden die seit dem 1. August 2011 in Berlin geltenden neuen besoldungsrechtlichen Regelungen die Altersdiskriminierung der Beamten, die bereits am 31. Juli 2011 in einem Beamtenverhältnis gestanden hätten, nicht beseitigen, sondern unbegrenzt fortführen.
tko/LTO-Redaktion
VG Berlin setzt Verfahren aus: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7392 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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