Das Land Rheinland-Pfalz muss dem Flughafen Hahn gewährte Beihilfen zurückfordern. Der EuGH hat einen entsprechenden Antrag des Landes auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.
Rheinland-Pfalz muss von der Flughafengesellschaft Frankfurt-Hahn Beihilfen zurückfordern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Antrag des Landes auf vorläufigen Rechtsschutz nach der vorangegangenen Gerichtsentscheidung des Gericht der Europäischen Union (EuG) abgelehnt. Das teilte das Innenministerium in Mainz am Donnerstag gegenüber dpa mit. Es geht vor allem um Betriebsbeihilfen in Höhe von rund 10 Millionen Euro aus den Jahren 2017 und 2018.
Im Mai dieses Jahres hatte das EuG die Genehmigung der millionenschweren Beihilfe des Landes für den Flughafen gekippt. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die EU-Kommission nicht ausreichend geprüft habe, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist.
Gegen diese Entscheidung legte das Land Rechtsmittel ein und stellte zudem einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Der EuGH befand nun die Angelegenheit laut Innenministerium für aber für "nicht hinreichend eilbedürftig", es sei das Urteil im Hauptsacheverfahren abzuwarten.
Rheinland-Pfalz hatte seine 82,5 Prozent Anteile an dem Hunsrück-Flughafen an den chinesischen Konzern HNA verkauft, der Rest gehört nach wie vor dem Land Hessen. HNA geriet später selbst in finanzielle Schieflage. Mittlerweile musste der Flughafen Insolvenzantrag stellen, vorläufiger Insolvenzverwalter ist der Frankfurter Sanierungsexperte Jan Markus Plathner von Brinkmann & Partner.
dpa/tap/LTO-Redaktion
Flughafen Frankfurt-Hahn: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46817 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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