Der EuGH hat über Sanktionen gegen russische Erdölgesellschaften im Zuge der Ukraine-Krise entschieden. Diese gehen in Ordnung, sofern sie für die Beilegung der Ukraine-Krise zielführend sind.
Die wegen des Ukraine-Konflikts verhängten EU-Sanktionen gegen russische Firmen wie etwa den Ölkonzern Rosneft sind rechtens. Sowohl die Ausfuhrverbote als auch die Zugangsbeschränkungen zu den Kapitalmärkten der Staatengemeinschaft trügen dazu bei, die damit verfolgten Ziele zu erreichen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Urt. v. 17.09.2020, Az. C-732/18 P).
Zu den Zielen gehöre u. a., die Kosten für die die Souveränität der Ukraine untergrabenen Handlungen Russlands zu erhöhen und eine friedliche Beilegung der Krise zu fördern. Dafür seien die Maßnahmen "nicht offensichtlich ungeeignet". Der EuGH bestätigte damit ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG).
Den Unternehmen selbst hätte dabei nicht verborgen bleiben können, "aus welchen Gründen diese gezielten Maßnahmen ihnen gegenüber ergriffen wurden", betonten die EU-Richter. So komme dem Staatskonzern Rosneft eine zentrale Rolle in der russischen Erdölindustrie zu. Die mit Sanktionen belegten Unternehmen würden "selbst nicht bestreiten, dass sie die Kriterien erfüllen", die die EU aufgestellt hatte.
Maßnahmen mit allgemeiner Geltung
Zudem hätten, so der EuGH, die verhängten Ausfuhrverbote allgemeine Geltung, auch wenn nur einige Unternehmen betroffen seien. Entsprechend habe sich die Europäische Union bei der Begründung der Sanktionen auf die Gesamtlage beschränken können und sei nicht verpflichtet gewesen, die Maßnahmen konkreter zu begründen.
Die 2014 verhängten EU-Sanktionen verbieten es unter anderem, russischen Unternehmen Spezialtechnik zur Ölförderung zu liefern. Zudem werden Bankgeschäfte eingeschränkt. Die EU-Staaten hatten die Strafmaßnahmen gegen Russland wegen der Bedrohung der Souveränität der Ukraine und der Unterstützung der kremltreuen Separatisten im Osten des Landes erlassen.
Mehrere russische Banken sowie Erdöl- und Erdgasunternehmen, darunter der Ölkonzern Rosneft, hatten gegen die Sanktionen geklagt. Im September 2018 hatte das EuG dann entschieden, dass die Sanktionen rechtens sind - das wurde nun vom EuGH bestätigt.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
EuGH zur Ukraine-Krise: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42824 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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