Rumänische Behörden dürfen im Ausland lebenden Staatsbürgern die Ausstellung eines Personalausweises nicht verweigern. Eine Entscheidung des EuGH unterstreicht das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass es gegen Unionsrecht verstößt, wenn ein Mitgliedstaat einem seiner Staatsangehörigen die Ausstellung eines als Reisedokument geltenden Personalausweises allein deshalb verweigert, weil dieser seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat (Urt. v. 22.02.2024, Az. C-491/21).
Im konkreten Fall hatte ein rumänischer Rechtsanwalt seit 2014 seinen Wohnsitz in Frankreich und beantragte 2017 einen Personalausweis in Rumänien. Die rumänischen Behörden lehnten den Antrag mangels rumänischen Wohnsitzes ab, was zu der gerichtlichen Auseinandersetzung führte.
In seinem Urteil stellt der EuGH klar, dass die Weigerung der Behörden, dem Mann einen Personalausweis auszustellen, eine Beschränkung der Freizügigkeit innerhalb der EU darstellt. Es liege damit auch eine Ungleichbehandlung zwischen Bürgern mit Wohnsitz im Ausland und jenen im Inland vor. Das verletzt laut Ansicht des EuGH das Unionsrecht. Zwar müssten Mitgliedstaaten nicht grundsätzlich immer zwei Reisedokumente ausstellen. Aber Staatsbürger, die im EU-Ausland leben und damit ihr Recht auf Freizügigkeit ausleben, schlechter zu behandeln als solche, die im Staat leben, sei trotzdem nicht erlaubt.
Das Argument der Behörde, dass für die Ausstellung des Personalausweises die Wohnadresse in Frankreich nicht leicht zu überprüfen sei, ließ der EuGH nicht gelten. Das Recht des klagenden Anwalts, gleich behandelt zu werden, überwiege: Wenn in Rumänien lebende Staatsbürger sowohl einen Reisepass als auch Personalausweis beantragen können, so muss dies rumänischen Staatsbürgern, die in einem anderen Mitgliedsstaat ihren Wohnsitz haben, auch möglich sein, so der EuGH.
xp/LTO-Redaktion
EuGH zur Freizügigkeit: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53940 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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