Der weiter mit Haftbefehl gesuchte Carles Puigdemont ist von den Spaniern ins EU-Parlament gewählt worden. Doch seinen Posten dort kann er vorläufig nicht antreten, da sein Heimatland ihn nicht auf die nationale Abgeordnetenliste setzte.
Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont ist vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes im Streit um seinen Sitz im Europaparlament gescheitert. Der Gerichtspräsident entschied am Montagabend vorläufig gegen einen Antrag Puigdemonts und eines Parteikollegen mit dem Ziel, ihre Mandate anzutreten. Die Entscheidung erging einen Tag vor der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments in Straßburg (Az. T-388/19 R).
Die beiden katalanischen Politiker waren Ende Mai ins Europaparlament gewählt worden. Sie werden von Spanien mit Haftbefehl gesucht und leben im Exil in Belgien. Die spanische nationale Wahlkommission hatte sich geweigert, einem Anwalt der beiden katalanischen Politiker die Ernennungsurkunden auszuhändigen. Sie beharrten darauf, dass alle Europaabgeordnete zunächst in Madrid auf die Verfassung schwören. Die beiden katalanischen Abgeordneten kamen nicht und standen deshalb nicht auf der Liste der gewählten Abgeordneten. So können sie ihr Mandat nicht antreten.
Der Gerichtspräsident wies den Eilantrag gegen dieses Vorgehen der spanischen Behörden ab. Wenn die Abgeordneten nicht auf der nationalen Liste auftauchten, könne das Europaparlament nicht nachprüfen, ob sie einen legitimen Anspruch auf das Mandat hätten. Die Frage, ob die Abgeordneten persönlich zum Eid auf die Verfassung auf die Behörde kommen müssen, sei Gegenstand eines spanischen Gerichtsverfahrens, das noch nicht entschieden sei.
Bei einer Einreise in Spanien droht dem Ex-Regionalpräsidenten Puigdemont und dem früheren katalanischen Gesundheitsminister Antoni Comin in Zusammenhang mit dem illegalen Unabhängigkeitsreferendum vom Herbst 2017 die sofortige Festnahme. Puigdemont droht ein Prozess unter anderem wegen Rebellion. Er könnte zu einer Haftstrafe von bis zu 30 Jahren verurteilt werden.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Puigdemont scheitert vor dem EuG: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36211 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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