Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen den Chefredakteur der Wochenzeitung Die Zeit, Giovanni di Lorenzo, wegen des Verdachts der Wahlfälschung. In Betracht komme auch der Tatbestand des Fälschens von Wahlunterlagen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg, Nana Frombach, am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Die zuständige Anklagebehörde habe bereits Kontakt mit dem Landeskriminalamt aufgenommen.
Auslöser sei eine Onlinestrafanzeige, die nach der Sendung gestellt wurde, sagte Frombach. Di Lorenzo hatte am Sonntag in der ARD-Sendung "Günther Jauch" freimütig berichtet, dass er bei der Europawahl zweimal gewählt hat - einmal als italienischer Staatsbürger im Konsulat des Landes, und ein zweites Mal als Bundesbürger in einer Hamburger Grundschule. Doppelstaatler dürfen nach dem Europawahlgesetz aber nur in einem EU-Land wählen.
Wahlverfahren soll überdacht werden - Di Lorenzo entschuldigt sich
Bundeswahlleiter Roderich Egeler mahnte am Montag in Berlin Änderungen an, um eine Situation wie bei di Lorenzo künftig zu vermeiden. Er sagte, der Fall müsse sicherlich noch einmal nachgearbeitet werden. Wenn die Staaten Bürgern mit zwei Pässen auch zwei Wahlbenachrichtigungen zuschickten, könne es dazu kommen, dass diese beide nutzen. Ein Fehler sei nicht passiert, sagte Egeler. Man gehe aber davon aus, "dass der Unionsbürger seine Rechte in einer Weise in Anspruch nimmt, wie es das Gesetz vorsieht" - also nur einmal wählt.
"Mir tut das aufrichtig leid", sagte di Lorenzo der Bild - und fügte an: "Mir war nicht bewusst, dass man bei der Europawahl nicht in zwei Ländern abstimmen darf. Hätte ich es gewusst, hätte ich es nicht getan und natürlich auch nicht in der Sendung von Günther Jauch erzählt."
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Doppelwahl von Giovanni di Lorenzo: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12096 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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