Etwa 65 Prozent der Verpackungsfläche einer Zigarettenschachtel sollen künftig mit Schockbildern und Warnungen versehen werden. Das EU-Parlament stimmte der verschärften Tabakproduktrichtlinie am Dienstag mit großer Mehrheit zu.
Die Tabakproduktrichtlinie sieht außerdem ein Verbot bestimmter Aroma- und Zusatzstoffe wie Menthol oder Schokolade vor. Auch auf die Erzeuger von E-Zigaretten kommen strengere Auflagen zu. Sie sollen die Inhalte der nikotinhaltigen Flüssigkeiten ihrer Produkte offenlegen. E-Zigaretten sollen aber nicht unter dieselben Vorschriften wie Arzneimittel fallen, es sei denn, sie werden als Mittel zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten. Außerdem dürfen sie nicht mehr als 30 mg/ml Nikotin enthalten.
Unterhändler des EU-Parlaments werden nun weitere Details mit den Mitgliedstaaten abstimmen. Nach der Verabschiedung haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
tko/LTO-Redaktion
Schockbilder auf Zigarettenpackungen: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9760 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag