Seit mehr als zwei Jahren erhebt die EU-Kommission Bedenken gegen den Umbau der polnischen Justiz durch die Regierungspartei PiS. Immer wieder hat man miteinander geredet - ohne durchschlagenden Erfolg. Jetzt kommt es zum Verfahren.
Wegen der geplanten vorzeitigen Pensionierung von Richtern am Obersten Gericht in Polen hat die EU-Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dies teilte ein Sprecher am Montag in Brüssel mit. Die Kommission sieht nach eigener Darstellung Dringlichkeit, weil die neue Pensionierungsregel schon von Dienstag an greifen soll. Man hoffe, dass die polnischen Behörden diesen Termin noch einmal überdächten, sagte der Sprecher. "Wir hoffen, dass sie ihre Meinung ändern."
Ein bereits im April in Kraft getretenes Gesetz in Polen sieht vor, dass oberste Richter nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Die Regelung trifft 27 von 72 obersten Richtern. Wer im Amt bleiben will, muss dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen. Kritiker befürchten, dass nicht genehme Richter auf diese Weise vorzeitig entfernt werden könnten.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Maßnahmen "gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und auch der Unabsetzbarkeit von Richtern verstoßen und Polen somit seinen Verpflichtungen nach Artikel 19 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in Verbindung mit Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht nachkommt."
Der Kommissionssprecher erklärte, das Gesetz sei bereits im laufenden Rechtsstaatsdialog mit Polen angesprochen worden, doch habe es keine befriedigende Lösung gegeben. Trotz des neuen Verfahrens bleibe die Brüsseler Behörde für den Dialog mit Warschau offen. Dies sei für die Kommission der "bevorzugte Kanal, die systemische Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit in Polen zu lösen."
Verfahren nach Art. 7 der EU-Verträge läuft weiter
Die EU-Kommission erhebt bereits seit mehr als zwei Jahren Bedenken gegen den Umbau der Justiz durch die rechtskonservative Regierung in Polen. Deshalb hat sie bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, unter anderem im Dezember eines wegen neuer Pensionierungsregeln an normalen Gerichten.
Zusätzlich hatte die Brüsseler Behörde im Dezember erstmals überhaupt ein Rechtsstaatsverfahren nach Art. 7 der EU-Verträge wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten gegen Polen gestartet. Dieses ist viel weitreichender als normale Vertragsverletzungsverfahren, die letztlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden können: Das Artikel-7-Verfahren kann im äußersten Fall zum Entzug von Stimmrechten führen. Dies liegt jedoch in der Hand der Mitgliedstaaten.
Diese hatten vorige Woche den nächsten Schritt unternommen: eine formale Anhörung Polens im Rat der Mitgliedstaaten. Dabei habe die polnische Regierung aber keinen Hinweis gegeben, dass sie die anhaltenden Bedenken der Kommission angehen wolle, erklärte die Behörde weiter. Bereits am vergangenen Mittwoch habe die Kommission ihrem ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans die Genehmigung erteilt, das Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
dpa/hs/LTO-Redaktion
Umstrittene Justizreform: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29499 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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