Der CSU-Politiker Erwin Dotzel hat einen Parteikollegen in einer Whatsapp-Gruppe als "rechte Laus" bezeichnet. Wegen Beleidigung verurteilt wurde er nicht, Geld muss er trotzdem zahlen: Das zivilrechtliche Urteil ist nun rechtskräftig.
Unterfrankens Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel (CSU) muss einem Parteikollegen 750 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er diesen in einem Whatsapp-Chat als "rechte Laus" bezeichnet hatte. Das Urteil des Landgerichts (LG) Aschaffenburg sei nun rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg der dpa am Dienstag.
Während das LG dem CSU-Parteikollegen einen Entschädigungsanspruch wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) durch die Bezeichnung als "rechte Laus" zubilligte, wurde Dotzel im Strafverfahren von dem Schuldvorwurf der Beleidigung freigesprochen. Grund dafür ist nach Angabe des Pressesprechers des OLG gegenüber LTO die unterschiedliche Beweislastverteilung im Straf- und Zivilverfahren.
Der 6. Zivilsenat des OLG wies nun jedenfalls die Berufung des als "rechte Laus" bezeichneten CSU-Parteikollegen durch Beschluss zurück. Das OLG befand, dass sich das LG umfassend und ausreichend mit dem Fall auseinandergesetzt habe, auch seien keine Rechtsfehler erkennbar, so der Sprecher des OLG. Dotzels klagender Parteikollege hatte ursprünglich 12.750 Euro Schmerzensgeld gefordert. Mit der Zurückweisung der Berufung ist auch die Anschlussberufung Dotzels hinfällig, der das Urteil ebenfalls nicht so stehen lassen wollte.
Zusätzlich zu dem Schmerzensgeld muss Dotzel seinem CSU-Kollegen außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von etwa 160 Euro zahlen, wie der Sprecher des OLG Bamberg sagte.
Freispruch im Strafverfahren
Dotzel hatte im September 2021 in einem Gruppen-Chat des CSU-Ortsverbandes Wörth am Main den Parteikollegen als "rechte Laus" bezeichnet. In dem darauf folgenden Strafprozess wurde er (mittlerweile rechtskräftig) vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.
Dem Strafurteil des Amtsgerichts Obernburg am Main zufolge war nicht nachweisbar, dass Dotzel die Nachricht vorsätzlich in den Gruppen-Chat gestellt hatte. Es sei auch möglich, dass es sich um einen bloßen Irrtum gehandelt habe und der angeklagte Dotzel die Nachricht eigentlich an eine andere Person habe senden wollen. Das Gericht hatte Dotzel entsprechend freigesprochen.
Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Doch auch in zweiter Instanz bestätigte das Landgericht Aschaffenburg Dotzels Freispruch.
dpa/ku/LTO-Redaktion
OLG Bamberg zum Streit zwischen CSU-Politikern: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51113 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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