In Deutschland existiert seit der Ölkrise in den 1970er Jahren das Energiesicherungsgesetz. Das Bundeskabinett hat nun ein Update für den Fall entworfen, dass sich die Energiekrise im Zuge des Ukraine-Kriegs weiter verschärft.
Das Bundeskabinett hat Gesetzesänderungen für den Fall einer Energiekrise beschlossen. Wie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium am Montag in Berlin mitteilte, geschah dies in einem schriftlichen Umlaufverfahren. Konkret geht es um eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes. Im Krisenfall sollen Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung des Staates gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe zu einer angespannten Energiesituation geführt, erklärte Minister Robert Habeck (Grüne). "Die Preise sind hoch, die Unsicherheit groß, Risiken vorhanden. Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt." Deshalb würden die Instrumente noch einmal deutlich nachgeschärft. "Damit können wir die Krisenvorsorge stärken und schnell und umfassend handeln. Es geht darum, alles zu tun, um die grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten."
Bund und Behörden sollen bei einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung weitreichende Handlungsmöglichkeiten zur Krisenbewältigung an die Hand bekommen und dann im Wege von Verordnungen nutzen können.
Das Energiesicherungsgesetz stamme ursprünglich den Zeiten der ersten Ölkrise in den 1970er Jahren und werde nun einem umfassenden Update unterzogen, so das Ministerium. Der Entwurf ist als sogenannte Formulierungshilfe beschlossen und soll in einem nächsten Schritt über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht werden.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Beschluss des Bundeskabinetts: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48242 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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