Der EGMR hat Russland zu einer Geldzahlung von 25.000 Euro an einen Demonstranten verurteilt. Die Polizei hatte den Weg des Demonstrationszuges sehr kurzfristig geändert und den Mann, der die vorige Route nahm, festgenommen.
Russland muss wegen der Verletzung der Versammlungsfreiheit einem Demonstranten 25.000 Euro Schadensersatz zahlen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. Es ging um Zusammenstöße mit der Polizei bei einer Kundgebung in Moskau am 6. Mai 2012. Protestiert wurde gegen angebliche Fälschungen bei der Duma-Wahl 2011 und der Präsidentschaftswahl 2012. Die Moskauer Behörden hatten die Kundgebung genehmigt, an der mindestens 8.000 Menschen teilnahmen.
Der Beschwerdeführer hatte geklagt, er sei gegen Ende der friedlichen Veranstaltung willkürlich festgenommen und beschuldigt worden, die Anweisungen der Polizei nicht befolgt zu haben. Er wurde zu 15 Tagen Arrest verurteilt. Der EGMR schloss sich seiner Darstellung an: Die Behörden hätten in letzter Minute den Demonstrationsweg geändert. Es kam zu Zusammenstößen mit der Polizei und zu zahlreichen Festnahmen.
Die Behörden hätten den Verlauf des Demonstrationszuges mit den Veranstaltern absprechen müssen, hieß es in der Urteilsbegründung. "Dies wäre die Pflicht der Behörden gewesen, um einen friedlichen Verlauf der Kundgebung sicherzustellen." Gegen dieses Kammerurteil kann Berufung beantragt werden, die der EGMR aber ablehnen kann.
Ob Russland sich an die Verurteilung hält, ist ungewiss. Zuletzt hatte das dortige Parlament beschlossen, selbst von Fall zu Fall über die Anerkennung von EGMR-Urteilen entscheiden zu wollen.
dpa/ms/LTO-Redaktion
EGMR verurteilt Russland: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18037 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag