Nachrichtenseiten im Internet können für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Dies hat der EGMR am Donnerstag im Zusammenhang mit der Beschwerde des Nachrichtenportals Delfi AS aus Estland entschieden. Die Portalbetreiber waren zuvor von den estnischen Gerichten wegen diffamierender Nutzerkommentare zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Das aus Estland stammende Nachrichtemportal Delfi AS hatte 2006 einen Artikel über das Vorhaben eines Fährunternehmens veröffentlicht, neue Routen zu einigen Inseln einzurichten. Die dabei zum Einsatz gebrachten Eisbrecher beeinträchtigten offenbar die Stabilität von Straßen, die über das Eis zu den Inseln angelegt werden sollten. In der Folge verfassten mehrere Nutzer des Portals beleidigende und drohende Kommentare, die sich gegen das Fährunternehmen richteten. Daraufhin erstritt das Unternehmen 2008 mit einer Klage gegen das Internetportal Schadensersatz von 5.000 estnischen Kronen (rund 320 Euro). Eine Berufung der Portalbetreiber gegen das Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof in Estland abgewiesen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigte nun die Rechtsauffassung der estnischen Gerichte. Bei deren Urteilen handle es sich zwar um einen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung, allerdings sei dieser gerechtfertigt: Trotz eindeutiger Warnungen an die Nutzer und automatischer Wortfilter habe das Nachrichtenportal nicht genug getan, um beleidigende Kommentare schnell zu entfernen.
Die Fährgesellschaft habe zwar auch die eigentlichen Urheber der Kommentare in Anspruch nehmen können, allerdings seien diese nur schwer zu ermitteln gewesen, da das Internetportal seinen Nutzern eine Kommentierung ohne Registrierung erlaubt habe. Es sei daher zweckmäßig und angemessen, den Portalbetreiber für die Kommentare verantwortlich zu machen, auch weil dieser aus den Kommentaren einen wirtschaftlichen Vorteil ziehe. Darüber hinaus habe das estnische Gericht nur eine kleine Strafe verhängt und keine weiteren Eingriffe verfügt (Urt. v. 10.10.2013, Az. 64569/09).
mbr/LTO-Redaktion
EGMR zu Meinungsäußerungen im Internet: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9786 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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