Der EGMR hat Russland dazu verurteilt, ehemaligen Yukos-Aktionären Schadensersatz in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro zu zahlen. Russland muss zudem für Verfahrenskosten und Steuern in Höhe von 300.000 Euro aufkommen.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sahen es als erwiesen an, dass Yukos willkürliche und illegale Steuerbescheide von Russland erhalten und bezahlt hat (Urt. v. 31.07.2014, Az. 237/14). Zudem sei die Versteigerung des Unternehmens gesteuert und somit unverhältnismäßig gewesen, da dies den Unternehmenswert stark nach unten gedrückt habe.
Bereits im September 2011 hatte der EGMR in dem Fall vorläufig entschieden. Das Gericht hielt Russlands Vorgehen damals jedoch nicht für ungesetzlich oder willkürlich. Hinsichtlich der Schadensersatzforderungen war die Sache jedoch noch nicht entscheidungsreif.
age/LTO-Redaktion
EGMR verurteilt Russland: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12742 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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