Bei Protesten gegen den G8 Gipfel 2001 in Genua wurden hunderte Menschen verletzt, ein Demonstrant starb. Der EGMR hat Italien nun wegen der massiven Polizeigewalt verurteilt, die er als Folter wertete.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien wegen massiver Polizeigewalt am Rande des G8-Gipfels in Genua 2001 verurteilt (Urt. v. 22.06.2017, Beschwerde-Nr. 12131/13). Die Straßburger Richter werteten das Vorgehen gegen Demonstranten als Folter.
Das dreitägige Gipfeltreffen im Juli 2001 war von massiven Protesten begleitet worden. Bei Ausschreitungen und Zusammenstößen mit der Polizei wurden etwa 500 Menschen verletzt, ein Demonstrant starb. Im Urteil heißt es, Beamte hätten systematisch mit Knüppeln auf G8-Gegner eingeschlagen, sie getreten und manche sogar mit Möbeln beworfen. Einige Demonstranten hätten dauerhafte Verletzungen davongetragen. Das Vorgehen sei wahllos und unverhältnismäßig gewesen, da die Polizei nicht mit einer unmittelbaren Gefahr konfrontiert gewesen sei.
Von Folter sprachen die Richter wegen der schweren physischen und psychologischen Leiden, die die Gewalt der Polizisten bei den Opfern verursacht hätten. Geklagt hatten 42 Demonstranten, darunter auch Deutsche. Der Gerichtshof sprach ihnen zwischen 45.000 und 55.000 Euro Entschädigung zu.
dpa/acr/LTO-Redaktion
EGMR verurteilt Italien: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23252 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag