Tschechischen Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, drohen Geldbußen. Außerdem können Kindergärten ungeimpfte Kinder abweisen. Nach Auffassung des EGMR ist das zulässig.
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist es bei einer Verletzung der Impfpflicht in Tschechien zulässig, dass Eltern Geldbußen bezahlen müssen und Kinder nicht die Kita besuchen dürfen. Dies sei kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, teilte das Gericht am Donnerstag (Urt. v. 08.04.2021, Az. 47621/13 u.a.).
In Tschechien gilt eine Impfpflicht gegen neun bekannte Kinderkrankheiten wie Masern, Röteln und Mumps. Kindergärten und Krippen können ungeimpfte Kinder abweisen. Bei Verstößen droht Eltern außerdem eine Geldbuße.
Die Große Kammer des Gerichts entschied nun final über sechs Fälle, in denen Kinder nicht wie vorgesehen ihre Routineimpfungen erhalten hatten. Fünf der Beschwerden wurden von den betroffenen Kindern selbst eingereicht. Das Gericht sieht eine Impfpflicht zwar als Eingriff in das Recht auf Privatleben, die tschechische Regelung aber insgesamt als angemessen an. Ziel sei es, Kinder vor Krankheiten und einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko zu schützen. Dies sei im besten Interesse der Kinder.
In Deutschland besteht keine Impfpflicht und insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Impfung wurde seitens der Politik mehrfach betont, dass es keine Impfpflicht geben soll. Allerdings gilt auch hier, dass Kinder in Kitas und Schulen eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen - diese Nachweispflicht wurd emit dem Masernschutzgesetz vor rund einem Jahr eingeführt.
Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist für die Wahrung Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in den 47 Mitgliedstaaten zuständig.
dpa/acr/LTO-Redaktion
EGMR zur Impfpflicht in Tschechien: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44681 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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