Ein heute 80-jähriger Mann muss die Entschädigung für seine Inhaftierung in der DDR zurückzahlen. Ihm konnten Verbindungen zur Stasi nachgewiesen werden. Das machte auch eine Anhörung entbehrlich, so der EGMR.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage eines mutmaßlichen Stasi-Informanten abgewiesen. Der Mann aus Strausberg, der in der DDR 14 Monate im Gefängnis saß, hatte sich gegen die Rückforderung einer Entschädigung für politische Häftlinge gewehrt. In Straßburg blieb er damit erfolglos, wie aus einem Urteil von Donnerstag hervorgeht (Beschwerde-Nr. 23621/11).
Der Mann musste die Haft-Entschädigung der Bundesrepublik zurückzahlen, nachdem in Stasi-Unterlagen handschriftliche Berichte von ihm und eine Verpflichtungserklärung gefunden worden waren.
Im folgenden Gerichtsverfahren wandte der heute über 80-Jährige ein, er habe keine Erinnerung an die Verpflichtungserklärung und gedacht, seine Berichte würden nur von der Polizei verwendet. Mündlich verhandelt wurde über seinen Fall nicht.
Der EGMR hatte daran nichts auszusetzen. Von einer Anhörung könne unter außergewöhnlichen Umständen abgesehen werden - etwa wenn es keine Zweifel an den Fakten gebe. Im vorliegenden Fall sei dies so gewesen.
Der Mann habe insbesondere nicht dargelegt, dass er sich der Stasi unter unerträglichem Druck verpflichtet habe. Damit unterscheide sich der Fall von einem Verfahren, in dem das Landesverfassungsgericht in Brandenburg 2014 eine mündliche Verhandlung gefordert hatte.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
EGMR zu DDR-Haftentschädigung: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22402 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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