Die russische Regierung ist zum zweiten Mal wegen ihres aggressiven Vorgehens gegen den Oppositionellen Alexej Nawalny verurteilt worden. Der EGMR kritisierte in seiner Begründung, die Maßnahmen seien eindeutig politisch motiviert.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der Verhängung von zehn Monaten Hausarrest gegen den Kreml-Kritiker Alexej Nawalny verurteilt. Die Straßburger Richter sehen hinter dem 2014 angeordneten Arrest politische Gründe, wie es in einem am Dienstag schriftlich verkündeten Urteil heißt (Beschwerde-Nr.: 43734/14). Die Einschränkungen, die Nawalny auferlegt wurden, hätten dem Ziel gedient, politischen Pluralismus in Russland zu unterdrücken.
Es ist bereits das zweite Mal, dass Moskau wegen seines politisch motivierteren Vorgehens gegen den Oppositionellen verurteilt wurde. Nawalny gilt als einer der vehementesten Kritiker von Kremlchef Wladimir Putin und eine der wichtigsten Personen in der russischen Opposition. Er kandidierte 2013 bei der Bürgermeisterwahl in Moskau, wo er unterlag. Später kandidierte er für die Präsidentschaftswahl 2018, wurde aber zwischenzeitlich inhaftiert und später von der Wahl ausgeschlossen.
Russische Richter hatten den Hausarrest gegen ihn im Jahr 2014 im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen gegen seinen Bruder und ihn wegen Betrugs und Geldwäsche angeordnet. Laut EGMR musste Nawalny eine elektronische Fußfessel tragen, durfte nur mit seinen nahen Familienangehörigen sowie seinen Anwälten kommunizieren und weder Briefe schreiben noch sich im Internet zu Wort melden. Es war ihm auch nicht gestattet, seine Wohnung für einen Spaziergang oder gar einen Arztbesuch zu verlassen.
EGMR: Hausarrest ohne ersichtlichen Grund
Im August 2014 schließlich schränkte das Bezirksgericht Zamoskvoretskiy die Restriktionen ein wenig ein: Es war Nawalny fortan nur noch untersagt, Kontakt zu Personen aufzunehmen, die in seinem Strafverfahren als Zeugen in Betracht kamen. Auch die Untersagung, öffentliche Statements abzugeben, stehe nicht im Einklang mit der Strafprozessordnung, entschied das russische Gericht. Es blieb ihm aber untersagt, sich über bestimmte Medien wie Fernsehen und Radio mitzuteilen.
Im Dezember desselben Jahres wurde Nawalny zusammen mit seinem Bruder schließlich zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, was in der Berufung allerdings aufgehoben wurde. Nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung beendete Nawalny den Hausarrest eigenmächtig.
Die Kammer des EGMR befand nun in ihrem Urteil, die Restriktionen in Nawalnys Privatleben seien politisch motiviert gewesen. Der Hausarrest sei aus strafprozessrechtlicher Sicht nicht angezeigt gewesen, da keine Veranlassung bestanden habe, anzunehmen, Nawalny habe sich den Ermittlungen entziehen oder diese behindern wollen. Er habe vielmehr all seine Auflagen beachtet. Zudem habe er ohnehin unter strenger Beobachtung gestanden. Somit liege eine Verletzung des Rechts auf Freiheit aus Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vor.
EGMR: Russland wollte politischen Pluralismus unterdrücken
Auch die Garantie der Meinungsfreiheit sahen die Straßburger Richter verletzt. Die russische Regierung wies darauf hin, dass er zur fraglichen Zeit sogar der New York Times ein Interview gegeben habe und man ihn nur daran habe hindern wollen, sich öffentlich über sein Strafverfahren zu äußern. Der EGMR verwies dagegen auf das Urteil des russischen Gerichts in Zamoskvoretskiy, das selbst die Rechtswidrigkeit der früheren Maßnahmen festgestellt hatte. Zudem sei auch hinsichtlich der dann neu erlassenen Restriktionen keine Verbindung zum Strafverfahren auszumachen.
Im Übrigen stützte sich der Gerichtshof auf seine Verurteilung Russlands im November 2018. Damals hatten die Richter aus ähnlichen Gründen mehrere Festnahmen des Kremlkritikers für unrechtmäßig befunden. Damals wie heute habe Russland dasselbe Ziel verfolgt, nämlich politischen Pluralismus zu unterdrücken.
Der russische Staat muss Nawalny nun mehr als 22.600 Euro Entschädigung einschließlich seiner Verfahrenskosten zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig: Sowohl Moskau als auch Nawalny können innerhalb von drei Monaten die Verweisung an die Große Kammer des EGMR beantragen.
mam/LTO-Redaktion/dpa
Vorgehen gegen Kreml-Kritiker Nawalny rechtswidrig: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34817 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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