Der SPD-Politiker Sebastian Edathy hat eine weitere Strafanzeige gestellt. Er wirft der Staatsanwaltschaft Hannover die Verletzung von Dienstgeheimnissen vor. Dies teilte sein Anwalt Christian Noll am Montag in Berlin mit. Die Staatsanwaltschaft Hannover wollte dazu auf Anfrage nicht Stellung nehmen.
"Herr Edathy muss davon ausgehen, dass die Ermittlungsbehörden die vollständige Ermittlungsakte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" zugänglich gemacht haben", heißt es in der Presseerklärung.
So habe die Sonntagszeitung in ihrer Ausgabe vom 23. Februar ausgeführt, es sei "im BKA-Vermerk in einer Tabelle aufgelistet", was Edathy bestellt habe. Es folgten die Namen mehrerer Filmtitel, die öffentlich nicht bekannt gewesen seien. Sodann zitiere die FAS wörtlich aus einem Vermerk des Bundeskriminalamts.
Der Anwalt forderte zudem die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) auf, die Ermittler in Hannover sowie die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Celle von der Zuständigkeit für das Verfahren zu entbinden. Der Sprecher des Justizministeriums in Hannover, Alexander Wiemerslage, sagte dazu: "Wir prüfen das Schreiben." Die bereits laufende Dienstaufsichtsbeschwerde von Edathy werde weiter von der Generalstaatsanwaltschaft Celle bearbeitet.
Edathys Anwalt warf der Staatsanwaltschaft Hannover Befangenheit vor. "Es gibt keine rechtlichen Grauzonen. Es gibt legal und nicht-legal." Das Bundeskriminalamt, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft Hannover selbst hätten das Verhalten Edathys als nicht strafbar eingestuft. "Der Vorgang hätte daher bereits Anfang November geschlossen werden müssen."
dpa/cko/LTO-Redaktion
Edathy stellt weitere Strafanzeige: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11147 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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