Der Fall Edathy zieht weite Kreise: Die SPD-Spitze und der frühere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) müssen sich gegen Vorwürfe wehren, die Arbeit der Justiz behindert zu haben. Friedrich hatte bereits im Oktober 2013 SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass Edathys Name bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht war. Experten bewerten sein Verhalten unterschiedlich.
Ermittler in Niedersachsen kritisierten die Weitergabe von Informationen im Fall Edathy scharf - bei den Durchsuchungen bei dem SPD-Mann hatten sie kaum Material gefunden. NDR und Süddeutsche Zeitung berichteten, bis auf einen Computer seien alle anderen Rechner entfernt worden. Auch seien Reste zerstörter Festplatten gefunden worden.
Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft Hannover nach Angaben von Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Friedrich, der inzwischen Bundes-Agrarminister ist. Dieser wies Kritik an seinem Vorgehen zurück.
Entscheidung über Verfahrenseinleitung noch nicht getroffen
Die Justizministerin in Hannover sagte: "Eine Entscheidung über die Einleitung eines formellen Verfahrens ist noch nicht getroffen worden." Möglicherweise könne ein Fall von Geheimnisverrat vorliegen.
Der damalige Innenminister Friedrich war nach Angaben seines Sprechers 2013 von einem Staatssekretär informiert worden, dass Edathy laut BKA bei internationalen Ermittlungen auf einer Namensliste aufgetaucht sei. "Für den Minister war wichtig, dass es keine strafrechtlichen Vorwürfe waren", betonte der Sprecher. Aufgrund der "politischen Dimension" des Falls und angesichts der Gefahr, dass die Namensliste öffentlich werden könnte, habe Friedrich Ende Oktober dann SPD-Chef Gabriel vertraulich informiert. Ein Vertreter der niedersächsischen Ermittlungsbehörden kritisierte dieses Vorgehen scharf. "Das grenzt an Strafvereitelung", sagte er der Nachrichtenagentur dpa in Hannover.
Staatsrechtler uneins über Verhalten Friedrichs
Juristen sind sich bei der Bewertung des Verhaltens Friedrichs uneinig. Der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, LTO-Autor Joachim Wieland, sieht kein Fehlverhalten Friedrichs: "Der Innenminister durfte den SPD-Vorsitzenden Gabriel über mögliche Ermittlungen gegen Herrn Edathy informieren", sagte Wieland Handelsblatt Online am Freitag. Abgeordnete hätten ein Recht auf Information gegenüber der Exekutive aus Art. 38 Absatz 1 des Grundgesetzes. "Dementsprechend sind Regierungsmitglieder zur Weitergabe auch geheimer Informationen berechtigt." Die Abgeordneten seien allerdings aus ihrem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis heraus verpflichtet, ihnen von der Regierung mitgeteilte Geheimnisse auch geheim zu halten.
Der Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis sagte dagegen im RBB-Inforadio, er halte es für eindeutig, dass Friedrich ein Amtsgeheimnis weitergegeben habe. "Jeder Angehörige des öffentlichen Dienstes bekommt eingebleut, dass er keine Amtsgeheimnisse verraten darf. Und wenn das dann der Oberste tut, ist der Schaden da." Ob dies allerdings strafrechtlich relevanter Geheimnisverrat sei, müsse man erst prüfen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Ermittlungen im Fall Edathy: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11003 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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