Nachdem Details aus der Ermittlungsakte zum Strafverfahren gegen Sebastian Edathy bekannt geworden sind, hat Niedersachsens LKA-Präsident Uwe Kolmey Strafanzeige wegen Geheimnisverrats gestellt. Die offensichtliche Weitergabe der Akte durch wen auch immer sei ein ungeheuerlicher Vorgang, sagte er am Freitag.
Der Präsident des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen, Uwe Kolmey, hat am Freitag bei der Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Es geht um den Vorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b Strafgesetzbuch (StGB).
Kolmey bezog sich am Freitag auf einen Bericht der Bild von Donnerstag, in dem Bezug auf Inhalte der Ermittlungsakte des ehemaligen Bundestagsabgeordneten genommen wird. Darin heißt es u.a.: "Auf 318 Seiten wird exakt beschrieben, wie abartig und widerwärtig die Dateien, Fotos und Ausdrucke sind, die bei Sebastian Edathy gefunden wurden."
"Die offensichtliche Weitergabe der Ermittlungsakte durch wen auch immer ist in meinen Augen ein ungeheuerlicher Vorgang, insofern habe ich Strafanzeige mit der Bitte um entsprechende Ermittlungen erstattet", so Kolmey am Freitag. Kein LKA-Mitarbeiter habe etwas damit zu tun, dass die Akte jetzt offensichtlich Medien vorliege, betonte er.
Der Strafprozess gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy soll am 23. Februar im Landgericht Verden beginnen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt den Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, den Edathys Verteidiger gestellt hatten, abgelehnt.
una/dpa/LTO-Redaktion
Geheimnisverrat im Fall Edathy?: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14474 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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