Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden wird keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal unternehmen. Der neu gewählte Aufsichtsrat und die Geschäftsführung des Clubs beschlossen einstimmig, auf eine Zivilklage beim OLG Frankfurt am Main zu verzichten. Das teilte der Verein am Donnerstag mit.
Hierzu hatte die Mitgliederversammlung am 16. November ein entsprechendes Votum abgegeben. Dresden war nach gewalttätigen Ausschreitungen seiner Fans beim Pokalspiel bei Hannover 96 im Oktober 2012 aus dem Pokalwettbewerb 2013/14 ausgeschlossen worden und anschließend in allen Instanzen der DFB-Gerichtsbarkeit gescheitert. Auch der Antrag auf eine einstweilige Verfügung am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main war zurückgewiesen worden.
Dynamo geht mit dieser Entscheidung den ersten Schritt hin zu einem Kompromiss mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB). Dieser begrüßte das Vorgehen der Sachsen. Der DFB hatte den Sachsen die Frist für eine mögliche Klage gegen den Pokalausschluss bis zum 30. November verlängert.
Dresdens Geschäftsführer Christian Müller hofft nun, dass "die Beschlüsse des DFB-Bundestags zur Neuausrichtung der DFB-Sportgerichtsbarkeit die Chance für einen Neuanfang eröffnen - auch auf anderen Feldern."
dpa/age/LTO-Redaktion
Verzicht auf Zivilklage vor OLG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10200 (abgerufen am: 19.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag