Nach dem durch einen Becherwurf verursachten Spielabbruch wird der VfL Bochum bestraft. Die Punkte aus der Partie erhält der Gegner. So hat das DFB-Sportgericht entschieden, eine Forderung des VfL bleibt unerfüllt.
Der Becherwurf eines Fußball-Fans an den Kopf des Schiedsrichterassistenten Christian Gittelmann beim Spiel gegen Mönchengladbach hat für den VfL Bochum bittere sportrechtliche Konsequenzen. Wie erwartet wurde das Bundesliga-Duell vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für die Gäste aus Mönchengladbach gewertet. Das teilte der DFB am Donnerstag mit.
"Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", wird Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, in der Mitteilung zitiert. "Die Spielumwertung ist in §18, Nr. 4 DFB-Verfahrensordnung als Rechtsfolge zwingend und alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten ist daher nicht möglich." Bochum hatte ein Wiederholungsspiel gefordert.
Der DFB urteilte damit ähnlich wie in einem vergleichbaren Fall im Jahr 2011. Damals war die Partie FC St. Pauli gegen den FC Schalke 04 beim Stand von 2:0 für die Gäste abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichterassistent Thorsten Schiffner ebenfalls von einem Becher getroffen worden war. Das Spiel wurde 2:0 für Schalke gewertet. Darüber hinaus musste St. Pauli die erste Partie der Zweitliga-Saison 2011/12 mindestens 50 Kilometer außerhalb Hamburgs austragen.
Tatverdächtiger ermittelt
Bei der Partie in Bochum zum Auftakt des 27. Bundesliga-Spieltages wurde Gittelmann in der 68. Minute von einem Getränkebecher am Kopf getroffen, der von einer Tribüne mit hauptsächlich Bochumer Fans geworfen worden war. Daraufhin hatte Schiedsrichter Benjamin Cortus die Partie beim Stand von 2:0 für Gladbach zunächst unterbrochen und kurz danach abgebrochen.
Die Polizei ermittelte inzwischen einen Tatverdächtigen. Dabei handelt es sich laut einer gemeinsamen Mitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft um einen 38-Jährigen aus Bochum. Er ließ sich zunächst nicht zur Sache ein, die Ermittlungen dauern an.
Derweil erwägt der VfL ein Alkoholverbot auf den Tribünen. Diese Maßnahme werde erörtert, sagte Ilja Kaenzig als Sprecher der Geschäftsführung des VfL Bochum der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Bereits im nächsten Heimspiel gegen Bayer Leverkusen könnte das Alkoholverbot greifen.
Über mögliche weitere Sanktionen gegen Bochum will das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
DFB-Sportgericht wertet Spiel für Gladbach: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47940 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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