Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat heute Durchsuchungen in der Zentrale des DFB, einer Privatwohnung und weiteren Geschäftsräumen durchgeführt. Ein ehemaliger Verantwortlicher soll einen Scheinvertrag abgeschlossen haben.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Geschäftsräume des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), die Privatwohnung eines ehemaligen DFB-Verantwortlichen und die Geschäftsräume von fünf Unternehmen durchsucht. An den Durchsuchungsmaßnahmen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin und Bremen waren insgesamt rund 70 Beamte beteiligt.
Ein ehemaliger Verantwortlicher des DFB soll in dessen Namen einen Dienstleistungsvertrag mit einer Kommunikationsagentur geschlossen haben. Aufgrund dieses Vertrages soll der DFB insgesamt 360.000 Euro an die Kommunikationsagentur gezahlt haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Bei dem Vertrag soll es sich allerdings um einen bloßen Scheinvertrag gehandelt haben. Den Zahlungen hätten keine erstattungsfähigen Leistungen gegenüber gestanden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deswegen gegen den ehemaligen DFB-Verantwortlichen und gegen einen Verantwortlichen der Kommunikationsagentur wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue.
cp/LTO-Redaktion
Untreueverdacht: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47708 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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