Deutschland Institut für Menschenrechte wird wohl nicht auf den B-Status herabgestuft und behält so sein Rederecht im UN-Menschrechtsrat. Die Einigung der Regierung auf einen Gesetzentwurf in letzter Sekunde hat damit den A-Status gerettet.
Der Akkreditierungsausschuss des Internationalen Dachverbands der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (ICC) hat erneut den A-Status für das Deutsche Institut für Menschenrechte empfohlen, wie nun bekannt wurde. Die Entscheidung des Ausschusses muss formal noch vom Leitungsgremium des ICC bestätigt werden.
Der Ausschuss würdigte dabei insbesondere das neue "Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR-Gesetz)". Der Deutsche Bundestag hatte dieses Gesetz am 18. Juni mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet.
Die Große Koalition hatte allerdings sehr lange gebraucht, um den rechtlichen Status des Instituts für Menschenrechte entsprechend der UN-Vorgaben zu kodifizieren und sich auf das Gesetz zu einigen. Der Entwurf wurde schließlich am 18. März dieses Jahres von der Regierung verabschiedet und damit wenige Stunden vor der Sitzung des Akkreditierungsausschusses des ICC in Genf. Eigentlich war dies bereits zu spät, aber letzten Endes doch noch rechtzeitig, um eine Herabstufung des Instituts und eine Blamage auf internationaler Ebene zu verhindern.
A-Status stand auf der Kippe
Das DIMR-Gesetz sichert dem Institut die volle Unabhängigkeit und angemessene Finanzierung entsprechend den "Pariser Prinzipien" der Vereinten Nationen, den internationalen Maßstäben der Vereinten Nationen für Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Nur Institutionen, die die "Pariser Prinzipien" erfüllen, erhalten den A-Status und haben damit Rede- und Mitwirkungsrechte bei den UN-Menschenrechtsgremien in Genf und künftig auch in New York. Das Institut ist seit 2001 gemäß den "Pariser Prinzipien" mit dem A-Status akkreditiert, hätte bei einer Herabstufung auf den B-Status aber sein Rederecht UN-Menschenrechtsrat verloren – obwohl Deutschland seit 2015 den Vorsitz innehat.
Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Zu seinen Aufgaben gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.
Bis zum 31. Dezember 2015 wird das DIMR aus dem Bundeshaushalt des Bundesministeriums der Justiz, des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie aus Drittmitteln finanziert. Ab dem 1. Januar 2016 wird das Institut aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages finanziert.
ahe/LTO-Redaktion
Deutsches Institut für Menschenrechte: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17752 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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