Staatsanwaltschaft, BKA und BaFin sind am Freitag in der Zentrale des größten deutschen Geldhauses in Frankfurt vorstellig geworden. Grund ist der Vorwurf, die Bank habe einen Verdacht auf Geldwäsche zu spät gemeldet.
Gegen die Deutsche Bank steht der Vorwurf im Raum, sie habe Geldwäscheverdachtsanzeigen zu spät abgegeben. Am Freitagvormittag durchsuchten Ermittler die Frankfurter Zentrale des Dax-Konzerns , um nach Beweisen für diesen Vorwurf zu suchen. Beteiligt waren nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft, des Bundeskriminalamts (BKA) und der Finanzaufsicht BaFin. Hintergrund sei ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Frankfurt. Weitere Details wollte die Behörde "aufgrund der andauernden Ermittlungsmaßnahmen" zunächst nicht nennen.
Die Deutsche Bank teilte mit, es handele sich um eine Ermittlungsmaßnahme "im Zusammenhang mit Geldwäscheverdachtsmeldungen, die die Bank abgegeben hat". Das Institut kooperiere "vollumfänglich mit den Behörden". Darüber hinaus wollte sich die Bank nicht äußern.
Bankmitarbeitende sind per Gesetz verpflichtet, den Verdacht, dass Kundinnen oder Kunden Gelder aus kriminellen Geschäften waschen wollen oder dass Transaktionen im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen, unverzüglich zu melden. Häufig betreffen solche Verdachtsanzeigen den Korrespondenzbankbereich. Dort hilft die Deutsche Bank mit ihrer globalen Reichweite anderen Geldhäusern bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Die Ermittler werfen Deutschlands größtem Geldhaus nach Informationen der dpa vor, die betreffenden Geldwäscheverdachtsmeldungen zu spät gestellt zu haben, obwohl es bereits früher Verdachtsmomente gegeben habe. Das Handelsblatt berichtete unter Berufung auf eine mit den Durchsuchungen vertraute Person, bei der Razzia gehe es "um einen Einzelfall aus der Kundensphäre".
Die Aktie der Deutschen Bank rutschte am Freitag nach Bekanntwerden der Durchsuchung ins Minus. Am frühen Nachmittag gehörte das Papier mit einem Minus von etwa drei Prozent auf knapp 9,34 Euro zu den größten Verlierern im Deutschen Aktienindex.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Geldwäscheverdacht zu spät angezeigt?: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48301 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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