Die Deutsche Bahn AG hat sich zu Änderungen im Fahrkartenvertrieb verpflichtet. Das vom BKartA Anfang 2014 eingeleitete Verfahren wurde deshalb eingestellt. Bald gibt es an Bahnhöfen auch Tickets von Wettbewerbern.
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat das Verfahren gegen die Deutsche Bahn AG wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingestellt. Das gab die Bonner Behörde am Dienstag bekannt.
Anfang 2014 hatte das BKartA das Verfahren eingeleitet. Wettbewerber hatten beklagt, lediglich einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn zu haben. Ein Vorwurf war, dass Wettbewerber ihre Tickets nicht an den Bahnhöfen verkaufen könnten. Nun habe sich die Bahn zu Veränderungen ihrer Vertriebsregelungen verpflichtet, die den Wettbewerbern den Verkauf von Fahrkarten erleichtern sollen, teilte Andreas Mundt, Präsident des BKartA mit.
Künftig sollen Konkurrenten Tickets ebenfalls über Läden im Bahnhof verkaufen können. Mietvertragsklauseln, die dies bislang erheblich behindert hätten, werde es künftig nicht mehr geben, so Mundt. Dazu sollen Provisionen, die sich die Bahn und ihre Wettbewerber für den wechselseitigen Fahrkartenverkauf zahlen, vereinheitlicht und überwiegend gesenkt werden. Bislang hatte die Bahn selbst niedrigere Provisionen gezahlt als sie selbst verlangt hat, teilt das BKartA mit. Die Verpflichtungszusage der Bahn sei in einem Beschluss nach § 32b Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für verbindlich erklärt und bis 31.12.2023 befristet worden.
una/LTO-Redaktion
BKartA stellt Verfahren ein: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19460 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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