Was für eine "Watschn": Die Bundesregierung muss den Betrieb ihrer Facebook-Seite einstellen. Die sogenannte Fanpage könne nicht alle Datenschutzvorgaben erfüllen, so der Bundesdanschutzbeauftragte.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Das teilte die Datenschutzbehörde am Mittwoch in Berlin mit. Ein entsprechendes Schreiben habe man zum Wochenbeginn versendet. Das Presseamt der Bundesregierung habe ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit, die Abschaltung vorzunehmen.
Mit der Anordnung eskaliert ein jahrelanger Streit zwischen Kelber und verschiedenen Behörden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte vertritt die Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei. Kelber verwies am Mittwoch in diesem Zusammenhang auf Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, in der auch die Länderdatenschutzbeauftragte vertreten sind.
"Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten", so Kelber. Dies sei nach dem Ergebnis seiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich. "Ich finde es wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar ist und Informationen teilen kann. Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben."
Kein Nachweis für Einhaltung der Datenschutz-Grundsätze
Kelber erklärte, das Bundespresseamt müsse als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Einen solchen Nachweis habe das Amt im Verfahren "nicht zur aufsichtsbehördlichen Überzeugung erbringen" können.
In der Auseinandersetzung, die seit 2019 geführt wird, hatte des Facebook-Konzern Meta stets darauf hingewiesen, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages mit dem Gesetz vereinbar sei. Am Mittwoch erklärte eine Meta-Sprecherin, Social-Media-Plattformen und -Kanäle wie Facebook-Seiten ermöglichten es Unternehmen und Organisationen, darunter auch Ministerien und Behörden, mit Menschen zu kommunizieren. "Uns ist wichtig, dass diese Organisationen weiterhin soziale Medien im Einklang mit dem Gesetz nutzen können."
Das BPA kann gegen die Anordnung klagen. Anders als bei Unternehmen sind die Datenschützer nach einer Anfechtungsklage einer Behörde nicht in der Lage, einen sofortigen Vollzug des Verbots anzuordnen. Daher könnte sich der Streit weiter in die Länge ziehen.
dpa/pab/LTO-Redaktion
Datenschutz-Richtlinien nicht erfüllt: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51132 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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