Der "Gefällt mir"-Button von Facebook gefällt Schleswig-Holsteins Landesbeauftragtem für Datenschtz Thilo Weichert auch nach Gesprächen mit dem Unternehmen nicht. Er hielt auch nach einem Gespräch mit Facebooks Europa-Verantwortlichem Richard Allan an seinen Forderungen fest: Website-Betreiber im Norden sollen bis Ende September die Schaltfläche entfernen. Andernfalls drohten Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
Weichert begründet sein Vorgehen damit, dass beim Anklicken der Schaltflächen Daten in die USA gelangten und dort rechtswidrige Nutzerprofile erstellt würden - auch von Nicht-Mitgliedern. Facebook weist die Vorwürfe zurück. "Wir erstellen keine Profile von Menschen, die keine Mitglieder sind", sagte Allan am Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtags.
Die Rechtslage habe sich nicht geändert, sagte Weichert nach einem Gespräch mit Allan. "Das große Problem besteht in der Datenübermittlung aus Schleswig-Holstein und Deutschland in die USA." Diese bleibt den Nutzern laut Weichert verborgen, obwohl deren Einwilligung nötig sei. Auch sei bislang unklar, was Facebook mit den Daten mache. Weichert verlangte von Facebook daher Änderungen in der Geschäftspolitik und mehr Transparenz. Allan sagte zu, innerhalb einer Woche auf Fragen Weicherts zu antworten, um die Vorwürfe auszuräumen.
Vorwurf: Datenverwendung für Werbezwecke
Der Landesbeauftragte für Datenschutz kündigte an, bei seinem Vorgehen gegen den "Gefällt mir"-Button vor allem öffentliche Stellen und große private Firmen ins Visier zu nehmen. Die Webseitenbetreiber seien dafür verantwortlich, dass Daten nicht in die USA gelangten.
Wer den "Gefällt-mir"-Knopf anklickt oder eine Facebook-Fanseite aufruft, gibt nach Darstellung Weicherts automatisch seine Verkehrsdaten dorthin weiter. Das Unternehmen verwende die gesammelten Daten wahrscheinlich für Werbezwecke, sagte der Datenschützer. Die Website-Betreiber wiederum erhielten von Facebook eine Analyse zur Nutzung ihres Angebots.
Allan betonte, die Annahme, dass die Seitenbetreiber die Kontrolle über die Daten hätten, sei falsch. "Das Geschäftsmodell von Facebook läuft nicht darauf hinaus, dass wir Daten verkaufen, sondern es bezieht sich auf den gezielten Verkauf von Werbung." Die technischen Daten werden laut Facebook nach 90 Tagen gelöscht.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Datenschutz: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4236 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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