Am Dienstag kommt der Bundestag zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen. Unter anderem eine berufsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus soll auf den Weg gebracht werden.
Im Kampf gegen Corona stehen weitere Gesetzesänderungen und Beratungen zwischen Bund und Ländern an. Der Bundestag kommt dafür bereits an diesem Dienstag zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen. Auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll dabei unter anderem die von den Ampel-Partnern SPD, Grüne und FDP geplante Impfpflicht für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen.
Strengere Maßnahmen durch die Länder?
Nach der für Mittwoch geplanten Wahl von Olaf Scholz (SPD) zum neuen Bundeskanzler wollen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am Donnerstag über die Situation und das weitere Vorgehen beraten.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sprach sich für Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte in der Zeit nach den Feiertagen aus. "Klar ist, dass es über Weihnachten zahlreiche Familienkontakte geben wird. Die werden nach aller Erfahrung auch wieder für eine Reihe von Ansteckungen sorgen", sagte er der Welt. Es sei also eine Überlegung wert, "ob man die damit verbundene Infektionsdynamik nicht durch eine begrenzte Auszeit abmildern sollte."
Auch in Sachsen sollen strengere Regelungen her. So hat Sachsens Landtag am Montag die epidemische Lage im Freistaat festgestellt und damit die rechtliche Grundlage für eigene Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie geschaffen. Allerdings braucht es dafür auch die Mitwirkung des Bundes. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) räumte ein, dass man erst noch die neue Gesetzeslage auf Bundesebene abwarten müsse, die neue Koalition in Berlin arbeite jedoch mit Hochdruck daran. Er habe in dieser Frage ein großes Zutrauen zum neuen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Auf Antrag der AfD fand die Abstimmung namentlich statt. Bis auf die AfD-Abgeordneten stimmten alle mit Ja.
"Einrichtungsbezogene" Impfpflicht
Im Bundestag geht es indes konkret um eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Zum 15. März soll eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt werden, wie aus einem Entwurf hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zudem sollen Impfungen künftig auch von Zahnärztinnen und -ärzten oder Apotheker:innen durchgeführt werden können. Und die Länder bekommen wie gewünscht weitere Möglichkeiten, Coronamaßnahmen in Hotspots zu ergreifen.
In Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen gebe es "nach mehrmonatiger Impfkampagne noch relevante Impflücken", heißt es im dpa vorliegenden Entwurf. Beschäftigte sollen daher bis 15. März ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen - oder Arzt-Bescheinigungen vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Gelten soll dies auch für Personal von Arztpraxen, Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sprach am Montag in der Sendung Frühstart von RTL/ntv von einem "ersten Schritt". Eine mögliche allgemeine Impfpflicht wäre dann der zweite. Sie hoffe, dass die allgemeine Pflicht nicht "deutlich später" folge.
Um die vierte Welle zu brechen hatten Bund und Länder in der vergangenen Woche weitere Maßnahmen vereinbart, darunter Kontaktbeschränkungen: Treffen, an denen ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen Haushalts begrenzt. Drei von vier Deutschen begrüßen die Kontaktbeschränkungen einer Umfrage zufolge. In der repräsentativen Befragung des Instituts Civey für die Augsburger Allgemeine (Montag) gaben 74 Prozent an, sie hielten dies für richtig. 23 Prozent sind dagegen, 3 Prozent unentschieden.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Weitere Coronamaßnahmen stehen zur Debatte: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46853 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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