Karlsruhe wird in den nächsten Monaten über mindestens vier Verfassungsbeschwerden abgelehnter Asylbewerber entscheiden. Es geht um die Abschiebung nach Afghanistan. Diese hat das Gericht in drei Fällen bereits im Eilverfahren verhindert.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird aller Voraussicht nach in den nächsten Monaten über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen nach Afghanistan entscheiden. Vier Verfassungsbeschwerden von abgelehnten Asylbewerbern sind derzeit anhängig. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage.
In dreien dieser Fälle hatten die Verfassungsrichter die unmittelbar bevorstehende
Abschiebung quasi in letzter Minute im Eilverfahren gestoppt. Abschiebungen nach Afghanistan sind hochumstritten, weil in dem Krisenland islamistische Taliban immer wieder Anschläge verüben. Trotzdem veranlasste der Bund in der vergangenen Woche bereits die dritte Sammelabschiebung seit Ende vergangenen Jahres.
Aus Karlsruhe ist dazu wohl eher keine Grundsatzentscheidung zu erwarten. Die Richter dürften vielmehr die Umstände im jeweiligen Einzelfall prüfen. Ein erfolgreicher Eilantrag sagt dabei über den Ausgang der Hauptsache nichts aus, der Stopp der Abschiebung soll nur verhindern, dass dem Beschwerdeführer nicht mehr wiedergutzumachende Nachteile entstehen (§ 32 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz).
Aus dem jüngsten, am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 22. Februar, eine Abschiebung zunächst auszusetzen, geht aber hervor, dass das Vorgehen der Behörden und Gerichte in einigen Fällen aus Sicht der Verfassungsrichter zumindest Fragen aufwirft. So sei u.a. nicht erkennbar, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sich mit dem Vorbringen des Mannes zu seinem Gesundheitszustand und zur Sicherheitslage in Afghanistan ausreichend auseinandergesetzt habe, heißt es in der vorläufigen Entscheidung (Az. 2 BvR 392/17).
dpa/una/LTO-Redaktion
BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22268 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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