Nach zwölf Jahren verlässt Andreas Voßkuhle turnusmäßig das BVerfG. Bei der Verabschiedungszeremonie im Schloss Bellevue ehrte Bundespräsident Steinmeier den Juraprofessor und ernannte mit Stephan Harbarth dessen Nachfolger.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat Andreas Voßkuhle am Montag in Berlin verabschiedet. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bekam seine Entlassungsurkunde überreicht und das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, die zweithöchste Form des Bundesverdienstkreuzes, verliehen. Damit geht seine 12-jährige Amtszeit als Präsident und Vorsitzender des Zweiten Senats und Richter des BVerfG turnusmäßig zu Ende.
Steinmeier würdigte Voßkuhles Wirken an der Spitze des höchsten deutschen Gerichts. Dieser habe das BVerfG "exzellent nach außen vertreten", seinen Arbeitsalltag neu geprägt und dabei "Fingerspitzengefühl und Sensibilität" gezeigt. Voßkuhle habe durch vielbeachtete Beiträge in den Diskurs um den Weg unserer Gesellschaft in Deutschland und Europa eingegriffen. "Die gemeinsame Grundlinie dieser Beiträge ist der Wunsch nach Versöhnung, Ausgleich und Integration - ohne allerdings auf die intellektuelle Schärfe des eigenen Arguments zu verzichten oder gar der Neigung nachzugeben, Dinge unter den Teppich zu kehren."
Geschlechterparität am BVerfG
Sein Nachfolger wird der bisherige Vizepräsident und Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth, dem Steinmeier ebenfalls am Montag die Ernennungsurkunde überreichte. Auch die neue Vizepräsidentin Doris König und die neue Verfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein erhielten ihre Ernennungsurkunden vom Bundespräsidenten. Beide sind am 15. Mai 2020 vom Bundesrat gewählt worden. Die Frankfurter Rechtsprofessorin übernimmt Voßkuhles frei werdende Richterstelle im Zweiten Senat. Mit ihrer Wahl sei erstmals die Zahl von Richterinnen und Richtern am höchsten deutschen Gericht ausgeglichen, sagte Steinmeier. An der Feierstunde im Schloss Bellevue nahm für die Bundesregierung Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) teil.
Steinmeier nutze den Anlass, um die Geltung der Grundrechte ungeachtet ihrer Einschränkung in der Coronakrise zu betonen. "Wir leben in Corona-Zeiten nicht in einem rechtsfreien und auch nicht in einem grundrechtsfreien Raum", sagte er. "Die Beschränkungen unterlagen immer unabhängiger gerichtlicher und verfassungsgerichtlicher Kontrolle am Maßstab unserer Grundrechte und rechtsstaatlichen Prinzipien." Das zeigten die ergangenen Entscheidungen des BVerfG zur Einschränkung der Freiheitsrechte, so der Bundespräsident.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Präsidentenwechsel am BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41967 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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