Die für ihre feministische Rechtspolitik bekannte Richterin am BVerfG Susanne Baer, erhielt am Montag neben ihrer Entlassungsurkunde als Anerkennung für ihre Verdienste auch das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband.
Die Richterin am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Professorin Dr. Susanne Baer, LL.M. (Michigan) erhielt am Montag von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier nach 12-jähriger Amtszeit ihre Entlassungsurkunde. Als Nachfolger Baers wurde Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M. (Berkeley) ernannt, der nun ihren Platz im Ersten Senat einnimmt.
Außerdem händigte der Bundespräsident der scheidenden Verfassungsrichterin wegen ihrer Verdienste das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland aus.
Baer studierte von 1983 bis 1988 Rechts- und Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin und legte in Berlin sowohl ihr Erstes, als auch das Zweite juristische Staatsexamen ab. Im Anschluss an das Referendariat arbeitete sie als Referentin in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin. Diese Stelle ergab sich zufällig durch die Vermittlung des Arbeitsamtes, berichtete Baer in einem Interview mit dem Deutschen Juristinnenbund (djb).
Fokus: feministische Rechtspolitik
Nach erworbenem Master of Laws an der University of Michigan Law School, promovierte sie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, betreut von Prof. Simitis und Prof. Denninger. Für die Dissertation erhielt sie den Walter Kolb-Gedächtnispreis der Stadt Frankfurt am Main. Was nach gradlinigem Lebenslauf aussieht, sei auch einer, berichtet Baer in dem djb-Interview. Geradlinigkeit dürfe dabei jedoch nicht mit Leichtigkeit verwechselt werden. Baer berichtet, sie komme aus einem akademischen Haushalt mit emanzipierten Eltern. Gleichzeitig sei sie als homosexuelle, feministische Frau auch unsicher gewesen und habe Rückschläge erlitten.
Wohl genau aus diesem Grund setzte Baer ihren Fokus insbesondere auf feministische Theorien, Gender-Konzepte und Gleichstellungsüberlegungen. Beispielsweise im Rahmen des "GenderKompetenzZentrums", einem von der Bundesregierung gefördeten Drittmittelprojektes an der Universität, welches sie leitete.
Von 1995 bis 2000 arbeitete Baer dann als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Assistentin an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, wo sie im Jahre 2000 mit der Arbeit "Der Bürger im Verwaltungsrecht zwischen Obrigkeit und aktivierendem Staat" habilitiert wurde und die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaften, Rechtstheorie und Rechtsvergleichung erhielt. Nach Ablehnung eines Rufs an die Universität Bielefeld wurde sie 2002 zur Universitätsprofessorin an der Humboldt-Universität zu Berlin ernannt und 2009 auf eine Global Law Professur an der University of Michigan Law School berufen.
"Eine kluge, starke Richterin"
Am 11. November 2010 wählte der Deutsche Bundestag Susanne Baer zum Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, woraufhin sie am 2. Februar 2011 zur Richterin ernannt wurde. Als Berichterstatterin bereitete sie in ihrer 12-jährigen Amtstzeit am BVerfG zahlreiche Senatsverfahren vor.
Mit Baer scheide "eine kluge, starke Richterin" aus dem höchsten Gericht aus, betonte Steinmeier. In zwölf Jahren habe sie sich mit vielfältigen, wichtigen Verfassungsfragen beschäftigt und bedeutsame Entscheidungen geprägt. Darunter seien zum Beispiel das Urteil zur Höhe der Asylbewerberleistungen, zur Verhältnismäßigkeit von Vereinsverboten oder zur unbegrenzten sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen gewesen. "Sie haben unserem Land herausragende Dienste erwiesen", sagte Steinmeier.
ku/LTO-Redaktion
BVerfG-Richterin scheidet aus dem Amt: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51106 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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