Die Corona-Maßnahmen der "Bundesnotbremse" brachten zahlreiche Freiheitsbeschränkungen mit sich. Beim BVerfG landete eine wahre Antragsflut. Bald will das Karlsruher Gericht in allen Verfahren entschieden haben.
Die Corona-Maßnahmen der "Bundesnotbremse" wurden hundertfach in Karlsruhe angegriffen. Bis Herbst soll über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen entschieden sein, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jetzt mitgeteilt hat. Auf eine mündliche Verhandlung will das Gericht dabei offenbar verzichten.
Die "Bundesnotbremse" vom 23. April sollte die damals sehr hohe Zahl an Corona-Fällen bei einer gleichzeitig noch niedrigen Impfquote eindämmen. Ab einem Inzidenzwert von 100 galten automatisch Maßnahmen wie beispielsweise nächtliche Ausgangssperren. Hiergegen gerichtete Eilanträge hatten vor dem BVerfG keinen Erfolg.
Bis zum 31. Juli sind beim BVerfG insgesamt 301 Verfahren von 8.572 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern eingegangen, wobei Verfassungsbeschwerden den mit Abstand größten Teil ausmachen. Auch gab es weitere 151 Eingaben im Allgemeinen Register, so das BVerfG. In den meisten Verfahren geht es um einzelne Maßnahmen, welche durch die "Bundesnotbremse" in § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgesehen worden waren. Hierzu gehören insbesondere Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen.
Da auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden soll, kann es schneller zu einer Entscheidung kommen, so das BVerfG. Der zuständige Erste Senat hat zahlreiche Sachverständige aus mehreren Fachgebieten (Infektiologie, Aerosolforschung, Bildungsforschung u.a.) um Stellungnahmen gebeten, teilte das Karlsruher Gericht mit.
jb/LTO-Redaktion
Mehrere Hundert Verfahren beim BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45783 (abgerufen am: 14.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag