Nach Ansicht des BverfG hat sich das BSG in seinem Vorlagebeschluss nicht hinreichend mit den fachrechtlichen Voraussetzungen auseinandergesetzt. Die obersten Sozialrichter hatten dem BVerfG eine Norm des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zur Prüfung vorgelegt, welche die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis vom Bezug des Elterngeldes ausschließt.
Die Vorlage ist unzulässig, so das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Der Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts (BSG) genüge den Anforderungen an die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm nicht.
Ob die Einschätzung des BSG zutreffe, lasse sich anhand der insoweit sehr knapp gehaltenen Ausführungen im Vorlagebeschluss nicht beurteilen. Es sei nicht Aufgabe des BVerfG, die fachrechtlichen Prämissen einer vorgelegten Norm aufzuklären. Dies gelte jedenfalls dann, wenn sich die einfach-gesetzliche Rechtslage nicht mit einem Blick erfassen lasse, sondern - wie hier - von einem komplexen Ineinandergreifen verschiedener Vorschriften des Fachrechts geprägt ist (Beschl. v. 04.12.2012, Az. 1 BvL 4/12).
tko/LTO-Redaktion
Kein Elterngeld für Aufenthaltsberechtigte: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7853 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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