Das BVerfG verhandelt am Mittwoch zu Merkels Äußerungen über die Thüringen-Wahl 2020. Im Vorfeld hat es ein Ablehnungsgesuch der AfD zurückgewiesen, die den Senat wegen eines Besuchs im Kanzleramt für befangen hält.
Zum Auftakt der Karlsruher Verhandlung über Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Thüringen-Wahl haben die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein vor knapp zwei Wochen eingereichtes Ablehnungsgesuch der AfD zurückgewiesen (Beschl. v. 20.07.2021, Az. 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20). Es sei offensichtlich unzulässig, da es auf eine "gänzlich ungeeignete Begründung" gestützt sei, sagte die Vizepräsidentin des BVerfG, Doris König, am Mittwoch.
Die AfD hatte ihren Befangenheitsantrag mit einem Besuch einer Delegation des Gerichts im Bundeskanzleramt mit gemeinsamem Abendessen am 30. Juni begründet. König sagte, das Gericht sei nicht nur Teil der rechtsprechenden Gewalt, sondern zugleich auch oberstes Verfassungsorgan. Die regelmäßigen Treffen mit der Bundesregierung - wie etwa auch mit dem Bundespräsidenten und Bundestagsabgeordneten - seien Ausdruck des Respekts zwischen diesen Organen.
Das Gericht sei permanent mit Verfahren befasst, die das Handeln der Regierung oder anderer Verfassungsorgane beträfen. Würde ein Treffen Zweifel an der Unvoreingenommenheit begründen, wäre ein Austausch unmöglich. "Zudem käme darin ein Misstrauen gegenüber den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, das dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters widerspricht", teilte das Gericht mit.
Über den weiteren Verlauf der Verhandlung im Organstreitverfahren der AfD gegen die Bundesregierung bzw. Bundeskanzlerin Merkel wird LTO im Laufe des Tages berichten. Es geht um Äußerungen Merkels zur Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten im Jahr 2020.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
BVerfG lehnt AfD-Antrag ab: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45528 (abgerufen am: 08.11.2024 )
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