Weg mit Briefumschlägen und dem Faxgerät. Ab August ist es möglich, Dokumente auch im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim BVerfG einzureichen. Nur Bürger dürfen noch die altbekannten Übermittlungsmethoden nutzen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird künftig nicht mehr nur auf dem Postweg oder per Fax erreichbar sein. Ab dem 1. August 2024 wird am höchsten Gericht der elektronische Rechtsverkehr eingeführt. Damit wird ein von vielen lang ersehnter Schritt zur Digitalisierung der Justiz umgesetzt.
Die Umstellung ist für Bürgerinnen und Bürger freiwillig – sie dürfen ihre Dokumente auch nach der Einführung weiterhin per Post oder Fax beim BVerfG einreichen oder sogar persönlich vorbeibringen. Für Rechtsanwälte und Behörden ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs dagegen verpflichtend. Schriftsätze und Anträge, die nach dem 1. August 2024 auf bisher herkömmlichen Wege an das BVerfG geschickt werden, gelten dann nicht mehr als rechtswirksam eingereicht.
Keine Verfassungsbeschwerde per Mail oder Social Media
Dokumente rechtswirksam per E-Mail oder gar über soziale Medien einzureichen, wird aber weiterhin nicht möglich sein. Das BVerfG weist darauf hin, dass die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder signiert auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden müssen. Als sichere Übermittlungswege werden das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBo), der Dienst "Mein Justizpostfach" oder der Postfach- und Versanddienst eines absenderbestätigten De-Mail-Kontos genannt.
An anderen Gerichten wird der elektronische Rechtsverkehr bereits seit 2022 genutzt. Von der Einführung am BVerfG versprechen sich die Beteiligten Entlastungen und Vereinfachungen in der Kommunikation mit dem Karlsruher Gericht. Damit einhergehen könnte aber auch eine Steigerung der Eingangszahlen beim BVerfG und damit eine höhere Arbeitsbelastung des Gerichts.
lmb/LTO-Redaktion
Elektronischer Rechtsverkehr beim Bundesverfassungsgericht: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55089 (abgerufen am: 04.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag