Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag das "Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen". Von der Reform des Kartellrechts sind neben Presseverlagen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen betroffen. Letztere unterfallen zukünftig ebenfalls den Regeln des Kartellrechts.
Laut dem Referentenentwurf zielt die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vornehmlich darauf ab, den Wettbewerb zu stärken. So sollen durch die Änderungen "die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht, der Bußgeldvorschriften und des Verfahrens bei Kartellverstößen weiter modernisiert und optimiert" werden.
Neu ist, dass nun auch die gesetzlichen Krankenkassen den Regeln dem Kartellrecht unterliegen. Auch für sie gelten in Zukunft das Kartellverbot und die Missbrauchsbestimmungen des UWG. Ziel sei es, zu verhindern, dass die Kassen durch Zusammenschlüsse oder Absprachen zu mächtig werden. Auch solle auf diesem Wege sichergestellt werden, dass die Kassen sich etwa bei dem Angebot von Wahltarifen oder der Erhebung von Zusatzbeiträgen abstimmen und ihren Mitgliedern damit de facto keine Wahlfreiheit mehr lassen.
Auch Pressewesen von Neuregelungen betroffen
Mehr Handlungsspielraum birgt die Novelle für Presseverlage. Diese müssen künftig einen geplanten Zusammenschluss erst bei einem gemeinsamen Umsatz von 62,5 Millionen Euro beim Kartellamt anmelden. Bislang lag die so genannte Aufgreifschwelle bei 25 Millionen Euro. Die Bundesregierung will damit vor allem kleine und mittlere Presseunternehmen auch in Konkurrenz zu digitalen Medien stärken.
Zugleich wird eine spezielle Klausel für so genannte Sanierungsfusionen eingeführt. Danach ist der Zusammenschluss angeschlagener Verlage künftig unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann möglich, wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung entsteht. Bedingung ist, dass der übernommene Verlag in den letzten drei Jahren einen erheblichen Fehlbetrag hatte, seine Existenz gefährdet ist und kein anderer Interessent gefunden wurde.
Zudem wird die Sonderstellung von Presse-Großhändlern gesetzlich abgesichert. Das Kölner Landgericht hatte es Anfang Februar für unzulässig erklärt, dass der Bundesverband Presse-Grosso mit den Verlagen einheitliche Verkaufskonditionen für Zeitungen und Zeitschriften aushandelt. Um das System zu erhalten, wird es nun im GWB verankert.
Mit Material von dpa.
mbr/LTO-Redaktion
Reform des Kartellrechts: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7352 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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