Beamte sollen bei Dienstvergehen künftig schneller disziplinarrechtlich sanktioniert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Von Seiten der Gewerkschaften kommt Kritik.
Der Verlust der Beamtenrechte soll künftig zudem bereits ab einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe gelten. Eine entsprechende Reform des Diszplinarrechts hat die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht. Bislang liegt die Grenze hier bei einem Jahr.
Der Gesetzentwurf soll es dem jeweiligen Dienstherrn künftig ermöglichen, selbst eine Disziplinarverfügung auszusprechen. "Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante Disziplinarmaßnahmen vor Gericht beantragten musste, entfällt", teilte das Bundesinnenministerium mit. "Durch die Vorverlagerung des Ausspruchs auch dieser statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen auf die behördliche Ebene ist ein schnellerer Abschluss des Verfahrens möglich", heißt es in dem Gesetzentwurf.
"Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird", so Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwoch. Bislang dauerten die Verfahren in solchen Fällen viel zu lang. Der Rechtsschutz der Betroffenen bleibe auch nach der geplanten Änderung gewährleistet, betonte die Ministerin.
Polizeigewerkschaft und Beamtenbund äußern Bedenken
Das erklärte Ziel des Entwurfs unterstützt nach eigenem Bekunden auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sie toleriere nicht, dass Extremisten dem Ruf der Polizistinnen und Polizisten schadeten. Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, übte dennoch scharfe Kritik an dem Vorhaben. Er sagte, der Entwurf umfasse nicht nur Extremismus-Fälle, sondern greife auch bei "gewöhnlichen Dienstvergehen, die zu Zurückstufungen, beziehungsweise Degradierungen führen sollen".
Aus Sicht der Gewerkschaft fehlen in dem Entwurf außerdem Vorgaben dazu, wie fälschlich beschuldigte Beamte nach einem Abschluss der Untersuchung rehabilitiert werden sollen. Es dürfe nicht vergessen werden, alles dafür zu tun, deren Ansehen in der jeweiligen Dienststelle wiederherzustellen. Wichtig wäre es laut GdP zudem, Fristen für die Einleitung und Durchführung von Untersuchungen und Widerspruchsverfahren zu etablieren.
Zuvor hatte bereits der Beamtenbund Bedenken angemeldet. In einer Stellungnahme des dbb hieß es, die Verfahren würden durch die Reform womöglich sogar länger dauern, "denn neben dem bewährten behördlichen Disziplinarverfahren und einem bis zu dreistufigen gerichtlichen Instanzenzug kommt noch ein behördliches Widerspruchsverfahren hinzu".
Grüne sehen "Nachschärfungsbedarf"
"Wir Grüne haben im Gesetzentwurf eine Fristausweitung erreicht, so dass vergangene Dienstverstöße länger geahndet und verwertet werden können", sagte der Obmann der Grünen-Fraktion im Innenausschuss des Bundestags. Dies sei nötig, da ein verfassungsfeindliches Weltbild erst durch die Summe einzelner Aussagen und Taten so eindeutig und schwerwiegend werde, dass es konsequent geahndet werden könne.
Im parlamentarischen Verfahren werde seine Fraktion weitere Vorschläge einbringen, da sie bei dem Vorhaben noch "Nachschärfungsbedarf" sehe, sagte Emmerich. "Dabei geht es um die Entfernung von Mitgliedern verbotener Vereinigungen, weitere gravierende Straftatbestände, die zur sofortigen Entlassung führen und die Frage, wie man Beamte im Ruhestand stärker in Verantwortung nehmen kann."
dpa/pab/LTO-Redaktion
Extremismus im Fokus: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51076 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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