Nur zwei Tage vor der Wahl beriet der Bundesrat am Freitag über die letzten zwölf Gesetze, die der scheidende Bundestag Ende Juni 2013 verabschiedet hatte. Einige Punkte wie die Begrenzung der Managergehälter und das Gesetz gegen Ärztekorruption wurden in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Das bedeutet das Aus für diese Vorhaben. Die Deckelung von Abmahngebühren billigte die Länderkammer dagegen.
Eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss so kurz vor der Wahl bedeutet für ein Gesetzesvorhaben, dass es faktisch gescheitert ist, weil keine Zeit mehr für ein Vermittlungsverfahren bleibt. Gesetzentwürfe, die bis zum Ablauf der Wahlperiode nicht endgültig verabschiedet sind, verfallen wegen des Prinzips der Diskontinuität.
So ist es nun mit den Plänen der Bundesregierung zur Begrenzung von Managergehältern geschehen. Der Gesetzentwurf sah vor, künftig zusätzliche Kontrollrechte für die Aktionäre von börsennotierten Unternehmen einzuführen - als Reaktion auf die Empörung über ausufernde Managergehälter.
Demnach sollte in Zukunft die Hauptversammlung einmal jährlich über die Vergütung des Vorstands entscheiden und nicht mehr allein der Aufsichtsrat. Eine gesetzliche Obergrenze für die Managergehälter war nicht vorgesehen. Im Bundesrat kam jedoch Kritik aus dem Lager der von SPD, Grünen und Linken geführten Länder. Sie werteten die Pläne als wirkungslos und unzureichend.
Auch Schleswig-Holsteins Landesregierung stimmte gegen den Entwurf und setzte sich damit über einen einstimmigen Landtagsbeschluss hinweg. Die Hauptversammlung sei nicht der geeignete Ort, um Managergehälter festzulegen, begründete Regierungssprecher Carsten Maltzan das Abstimmungsverhalten. Dabei spiele auch eine Rolle, dass nicht Kleinaktionäre, sondern oft Banken und Großaktionäre die Mehrheit der Unternehmensanteile halten.
Gesetz gegen Ärztekorruption gescheitert
Auch die Pläne der Koalition für mehr Gesundheitsvorsorge und einen schärferen Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen sind gescheitert. Mit Mehrheit von SPD, Grünen und Linken verwies der Bundesrat das Vorhaben in den Vermittlungsausschuss.
Die Opposition hält die Regierungspläne für wirkungslos. Vor allem sei zu wenig Hilfe für Arme vorgesehen, die aber besonders betroffen seien. Die Länderkammer forderte einen umfassenderen Ansatz unter anderem mit mehrjährigen Programmen in Kooperation von Ländern und Sozialversicherungsträgern.
Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten, Apothekern, Krankenkassen, Hilfsmittel- und Heilmittelanbietern sollte zudem verboten werden, soweit die gesetzliche Krankenversicherung betroffen ist. SPD und Grüne hatten verlangt, das Verbot der Korruption im Strafrecht und nicht im Sozialrecht zu verankern. Dann hätte auch der Bereich der privaten Krankenversicherungen erfasst werden können.
Auslöser für die Debatte war ein Beschluss des Bundesgerichtshofs, nach dem sich Kassenärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, nach geltendem Recht nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen (Beschl. v. 29.03.2012, Az. GSSt 2/11).
Opposition hält Kampf gegen Menschenhandel für unzureichend
Ebenso scheiterten die Gesetzespläne gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel. Union und FDP hatten eine Änderung des Gewerberechts vorgesehen, um Zwangsprostitution in Deutschland einzudämmen. Bordellbetreiber sollten künftig unter anderem schon bei der Anmeldung ihres Gewerbes eingehend überprüft werden.
Darüber hinaus waren Auflagen zum Schutz der Prostituierten geplant und eine Verschärfung des Strafrechts zum Menschenhandel.
Die von SPD, Grünen und Linken geführten Länder kritisierten die Pläne jedoch als unzureichend, weil sie hinter den Vorgaben der umzusetzenden EU-Richtlinie zurückblieben und deren Ziel nicht gerecht würden. Das Gesetz beinhalte lediglich eine Minimallösung und lasse die Gelegenheit ungenutzt, umfassende Maßnahmen zu ergreifen.
Gesetz gegen Abmahnwahn beschlossen
Durch den Bundesrat geschafft hat es dagegen das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, mit dem unter anderem der Streitwert für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen auf 1.000 Euro gedeckelt wird. Anwälte können danach nur noch Gebühren in Höhe von etwa 150 Euro geltend machen, wenn es um die erstmalige Abmahnung einer Privatperson geht.
Der Bundesrat beriet außerdem über eigene Gesetzentwürfe, unter anderem über Vorschläge der von SPD und Grünen geführten Länder zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen. Darin werden schärfere gesetzliche Regelungen und mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte vorgeschlagen.
Nun wird sich der nächste Bundestag mit dem Gesetzentwurf beschäftigen müssen. Der Wechsel der Legislaturperiode spielt hierbei keine Rolle: Der Bundesrat kann seine Vorschläge einfach dem neuen Bundestag vorlegen.
dpa/cko/LTO-Redaktion
Letzte Sitzung des Bundesrats vor der Wahl: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9601 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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