Die Bundesregierung hat schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Dazu gehört eine FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen.
Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die zu erwartende Corona-Welle im Herbst neue Eingriffmöglichkeiten beschlossen. Ab dem 01. Oktober bis zum 07. April sollen die neuen Regelungen gelten. Die geplanten Regeln gehen auf ein Konzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) von Anfang August zurück. Lauterbach sagte: "Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen." Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden.
"Wir müssen uns vorbereiten auf eine Lage, wie sie mutmaßlich im Herbst/Winter eintreten kann", sagte Buschmann am Mittwoch nach der Verabschiedung der Pläne im Kabinett. Buschmann sagte, es handele sich um "ein gutes, moderates und maßvolles Konzept". Lauterbach sagte, es werde "ein breites Instrumentarium" zur Verfügung stehen.
Kein Lockdown und keine Schulschließungen
Auf Bundesebene gilt in Krankenhäuser und in Pflegeheimen eine Maskenpflicht. Zudem ist der Zutritt nur durch einen negativen Testnachweis möglich. Die vom Kabinett gebilligten Pläne sehen auch eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können.
Die Länder sollen die Möglichkeit haben, flexibel auf das Pandemiegeschehen reagieren zu können. Dafür sind zwei Stufen vorgesehen. Je nach Infektionsgeschehen soll zunächst eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Zudem können Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen erlaubt werden. Auf der zweiten Stufe soll die Maskenpflicht ausnahmslos für Innenräume gelten, sowie auch auf öffentlichen Veranstaltungen im Außenbereich, bei denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. Auch soll ein Obergrenze für Veranstaltungen in Innenräumen festgelegt werden können.
Die Minister betonten, dass ein Lockdown und Schulschließungen nicht vorgesehen sind. Für Schülerinnen und Schüler einschließlich der Klasse zehn, bestehe auch nicht die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen.
Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.
Diskussion über Maskenpflicht in Flugzeugen
Über die Maskenpflicht in Flugzeugen gibt es bereits Diskussionen in der Koalition. Hintergrund ist die Kanadareise von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Bilder von Bord der Regierungsmaschine auf dem Hinflug hatten Wirbel ausgelöst. Darauf waren Habeck und eng beieinander sitzende Journalisten ohne Masken zu sehen. Laut einem Regierungssprecher gibt es auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht. Ob dies rechtlich allerdings zutrifft, ist zumindest zweifelhaft. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Generell gilt für Flugzeuge schon laut dem bestehendem Infektionsschutzgesetz Maskenpflicht.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft kritisierte eine vorgesehene Verschärfung der Maskenpflicht - demnach sollen künftig FFP2-Masken Pflicht sein, bisher sind FFP2-Masken oder andere medizinische OP-Masken vorgeben.
Buschmann sagte mit Blick auf Kritik an dem Regierungsflug ohne Masken im ZDF-Morgenmagazin: "Ich kann die Empörung verstehen." Im Deutschlandfunk erklärte er, durch die Bilder sei der Eindruck entstanden, dass für die Bevölkerung andere Regeln gelten würden als für "die da oben". "Deshalb wäre es natürlich politisch klüger, von solchen Ausnahmen, wenn sie denn bestehen, keinen Gebrauch zu machen."
cp/dpa/LTO-Redaktion
Maskenpflicht in Flugzeugen, Fernzügen und Pflegeheimen: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49415 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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