Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren Verbraucherschutz bei Geschäften im Internet beschlossen. Unseriösen Geschäftsmodellen soll damit der Boden entzogen werden. Dabei geht es vor allem um vermeintlich kostenlose Produkte, deren zum Teil hohe Preise im Kleingedruckten versteckt sind.
Künftig soll sichergestellt sein, dass die Verbraucher tatsächlich alle Kosten kennen: Vor Absenden ihrer Bestellung sollen sie diese Kenntnis durch Knopfdruck bestätigen. Außerdem müssen Unternehmen künftig die Bestellschaltfläche mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen ebenso unmissverständlichen Beschriftung versehen. Diese so genannte Button-Lösung soll auch auf europäischer Ebene in einer Richtlinie für Verbraucherrechte verankert werden.
Der Anlass für die Neuregelung: Verbraucher werden immer wieder Opfer von Kosten- und Abo-Fallen im Internet. Unseriöse Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas kostet.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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Bundeskabinett: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4103 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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