Das Bundeskabinett hat heute ein Eckpunktepapier verabschiedet, auf dessen Grundlage die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften erleichtert werden soll. In einigen Punkten sind aber noch Diskussionen zu erwarten.
Um mehr Arbeitskräfte nach Deutschland zu locken, will die Bundesregierung die Regeln für Einreise und Anerkennung von Berufsabschlüssen vereinfachen. Ein entsprechender Plan wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet.
Er sieht unter anderem vor, dass anerkannte ausländische Fachkräfte künftig auch in Berufen arbeiten können, die mit ihrer Ausbildung nichts oder wenig zu tun haben. Ein Mechaniker könnte etwa als Lagerist oder eine Polizistin als Kellnerin angeworben werden. Berufserfahrung soll bei der Erteilung eines Arbeitsvisums stärker berücksichtigt werden. Die Anerkennung des im Herkunftsland erworbenen Abschlusses muss zudem nicht zwingend vor der Einreise erfolgen.
Neuland betritt die Ampel-Koalition mit der Idee, Nicht-EU-Ausländern über ein Punktesystem die Möglichkeit zu geben, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland umzusiedeln. In den zwischen den Ministerien abgestimmten Eckpunkten heißt es: "Zu den Auswahlkriterien können Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter gehören." Vor allem zu diesem Punkt sind - bis ein Gesetzentwurf vorliegt - noch Diskussionen zwischen SPD, FDP und Grünen zu erwarten. Etwa: Wie viele Punkte gibt es für welches Sprachniveau? Und wie lässt sich der "Deutschlandbezug" nachweisen?
Die erleichterte Arbeitskräfte-Einwanderung ist Teil eines Pakets von Gesetzesvorhaben zur Asyl- und Migrationspolitik, die bis zum Jahresende verabschiedet oder zumindest auf den Weg gebracht werden sollen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will bald einen Gesetzentwurf ins Kabinett bringen, der die Einbürgerung erleichtert.
An diesem Freitag soll der Bundestag über das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht abstimmen. Es soll gut integrierten Ausländern, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive bieten. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen - dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.
dpa/pab/LTO-Redaktion
Ampel-Koalition verabschiedet Eckpunktepapier: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50329 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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