Dass es passiert, war klar. Doch an dem "Wie" haperte es. Nun gibt es eine Vereinbarung über den Übergang des Zuständigkeitsbereichts Verbraucherschutz vom Bundesjustizministerium auf das Bundesumweltministerium.
Das Bundesjustizministerium (BMJ, vormals BMJV) und das Bundesumweltministerium (BMUV, vormals BMU) haben den Übergang der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz besiegelt. Die Justiz-Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck und der Umwelt-Staatssekretär Stefan Tidow haben eine Ressortvereinbarung unterschrieben, wie es in einer Pressemitteilung des BMJ heißt.
Dass dieser "Zuständigkeitsumzug" stattfindet, stand bereits seit einem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 fest. Die nun getroffene Vereinbarung regelt, welche Aufgaben, Zuständigkeiten und Mitarbeitenden aus dem Geschäftsbereich des BMJ auf das BMUV übergehen. Darüber waren sich die Beteiligten lange nicht einig.
Ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des BMUV falle künftig die Produktsicherheit. Grundlage hierfür ist eine bereits Ende Februar mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geschlossene Vereinbarung, so das BMJ.
Damit sei das BMUV nun umfassend für die Themen Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik zuständig. Zur bestmöglichen Wahrnehmung der neuen Aufgaben habe das "Neue BMUV" die Abteilung "Verbraucherschutz, Verbraucherrechtsdurchsetzung, Digitale Verbraucherthemen" (V) gegründet.
pdi/LTO-Redaktion
BMJ und BMUV schließen Ressortvereinbarung: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48146 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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