Ohne intakte Ökosysteme ist auch die menschliche Existenz bedroht, argumentiert der Naturschutzbund – hat deshalb die nach eigenen Angaben "weltweit erste Verfassungsklage" auf eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung auf den Weg gebracht.
Der deutsche Gesetzgeber wird vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu einer besseren Naturschutz-Gesetzgebung gedrängt. Er soll verpflichtet werden, ein umfassendes gesetzliches Biodiversitätsschutzkonzept vorzulegen. Dieses soll einen sofortigen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung von biologischer Vielfalt umschließen. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Mittwoch angekündigt. Nach seinen Angaben ist es die "weltweit erste Klage auf eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung" vor einem obersten Gericht.
Das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung sei noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise, so der BUND in der seiner Mitteilung. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe sei die menschliche Existenz langfristig bedroht. Die Überschreitung der planetaren Grenzen gefährde die physischen Grundlagen jeglicher menschlichen Freiheit und bedrohe damit die Menschenrechte, insbesondere die auf Leben und Gesundheit, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG).
Der BUND wird von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte sowie Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt vertreten. "Wir zeigen mit der Verfassungsbeschwerde erstmals, dass der einzelne Mensch in seiner Freiheit und ihren Voraussetzungen konkret vom Biodiversitätsverlust betroffen ist. Und wir zeigen gleichzeitig im Anschluss an ein bahnbrechendes Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April 2024, dass auch Umweltverbände dies geltend machen dürfen", so Anwältin Franziska Heß.
Vorbild für die Verfassungsbeschwerde sei die erfolgreiche Klima-Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2020, in deren Folge der Gesetzgeber vom BVerfG zu mehr Anstrengungen im Klimaschutz verpflichtet wurde.
pdi/LTO-Redaktion
BUND zieht vors BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55695 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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