Paukenschlag bei einer der spektakulärsten Gerichtsverhandlungen in der britischen Geschichte: Das britische Parlament muss dem Ausstiegsantrag zur geplanten Scheidung des Vereinigten Königreichs von der Europäischen Union zustimmen.
In Großbritannien muss das Parlament über die Austrittserklärung aus der EU abstimmen. Das hat das höchste britische Gericht am Dienstag in London entschieden und ist damit der Regierung in die Quere gekommen. Die elf Richter des Supreme Courts bestätigten in dem Berufungsverfahren ein früheres Urteil. Der Vorsitzende Richter, David Neuberger, betonte aber, dass das Urteil nicht das Referendum zum Brexit selbst infrage stelle.
An dem geplanten Ausstieg aus der EU ist zwar kaum noch zu rütteln. Die britische Regierung befürchtet aber zweierlei: Zum einen könnte das Mitspracherecht des Parlaments den ohnehin engen Zeitplan für die Verhandlungen mit der Europäischen Union durcheinanderbringen. Zum anderen wird befürchtet, dass die Abgeordneten den geplanten Brexit verwässern und eine stärkere EU-Nähe einfordern könnten: Die Parlamentarier gelten nämlich als überwiegend EU-freundlich.
Mays Alleingang ausgebremst
Premier May hatte vor einer Woche in einer lange erwarteten Grundsatzrede angekündigt, dass sie Großbritannien nicht nur aus der EU, sondern auch aus dem europäischen Binnenmarkt führen will. Schon zuvor war klar: Die Regierung will die Austrittserklärung bis Ende März nach Brüssel senden. Sie wollte das Parlament dazu aber nicht befragen.
Das Parlament hatte sich zwar Anfang Dezember mit großer Mehrheit zu dem Brexit-Zeitplan bekannt, doch der Beschluss ist nicht bindend. Medien hatten berichtet, die Regierung plane, nun ein möglichst knapp formuliertes Gesetz für den EU-Ausstieg ins Parlament einzubringen, die Regierung verfügt auch über eine entsprechende Mehrheit im Parlament. Doch die Weigerung Mays, Details zur Strategie der Regierung zu veröffentlichen, stieß zum Teil auf Widerstand in den eigenen Reihen.
Der juristische Streit geht auf eine Gruppe um die Fondsmanagerin Gina Miller zurück. Sie wollte eine Parlamentsabstimmung über die Austrittsverhandlungen zwischen Großbritannien und der EU nach Art. 50 des EU-Vertrages erreichen, die Richter des High Courts gaben ihr im vergangenen November recht. Danach war die Stimmung im Land teils sehr aufgeheizt, eine Zeitung nannte die Richter "Feinde des Volkes", Miller wurde bedroht. Die Regierung legte Berufung beim Supreme Court ein, nun hat sie dort verloren. Nach dem Austritt Großbritanniens hätte die EU noch 27 Mitglieder.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Supreme Court zu EU-Austritt: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21869 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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