Zu zweieinhalb Jahren Haft war Boris Becker Ende April verurteilt worden. Doch nun kommt der einstige Ausnahmesportler vor Weihnachten frei. Das liegt an seiner Staatsbürgerschaft.
Nach mehr als sieben Monaten in britischer Haft ist der ehemalige Tennis-Star Boris Becker wieder in Freiheit. Der Deutsche sei aus dem Gefängnis entlassen worden und werde aus Großbritannien abgeschoben, meldete die britische Nachrichtenagentur PA am Donnerstag. Es wurde damit gerechnet, dass Becker umgehend nach seiner Entlassung nach Deutschland ausgeflogen wird.
Der Rest seiner Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verfällt. Tennis-Legende Boris Becker droht auch in Deutschland keine weitere Strafe. Der 55-Jährige darf aber wohl frühestens in seine Wahlheimat Großbritannien zurückkehren, wenn seine eigentliche Strafe abgelaufen ist. Der aus Leimen in Baden-Württemberg stammende Becker lebt seit Jahren in London, besitzt aber nicht die britische Staatsbürgerschaft.
Nach britischem Recht können Häftlinge eigentlich erst auf Bewährung entlassen werden, wenn sie mindestens die Hälfte ihrer Gefängnisstrafe verbüßt haben. Bei Becker wären das 15 Monate, Stichtag also der 29. Juli 2023. Allerdings profitierte der frühere Ausnahmesportler von einem speziellen Entlassungs- und Abschiebungsprogramm. Dafür kommt jeder ausländische Häftling in Frage, "der bis zu zwölf Monate vor dem frühesten Entlassungszeitpunkt aus dem Gefängnis entlassen und abgeschoben werden kann".
Der dreifache Wimbledon-Sieger war am 29. April in London verurteilt worden, weil er seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen hatte. Becker war 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden. Daraufhin musste er den Insolvenzverwaltern sein Vermögen offenlegen - dabei ließ er aber nach Ansicht des Gerichts wichtige Teile aus. Er saß zuletzt im Huntercombe-Gefängnis westlich der britischen Hauptstadt ein.
dpa/ku/LTO-Redaktion
Tennis-Star auf freiem Fuß: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50484 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag