Das BMAS hat die auslaufende Rechtsverordnung für den Arbeitsschutz in Zeiten von Corona bis Ende April verlängert, um das Infektionsgeschehen weiter im Griff zu halten. Das heißt u. a.: Möglichst viel Homeoffice machen.
Beschäftigte sollen auch über die laufende Woche hinaus für ihren Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Die eigentlich Mitte März auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat das Kabinett nun bis einschließlich zum 30. April 2021 verlängert, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am Mittwoch mitteilte.
Angesichts der unvermindert angespannten Infektionslage und den stufenweise vorgesehenen Lockerungen seien auch weiterhin die in der Verordnung beschriebenen Beiträge zum betrieblichen Infektionsschutz erforderlich, um das Infektionsgeschehen im Griff zu haben, so die Begründung.
Die Verordnung ergänzt den zum Ende des ersten Lockdown entwickelten sog. Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard. Übergeordnetes Ziel ist es, Personenkontakte in den Betrieben weiterhin auf ein Minimum zu reduzieren.
Homeoffice, Mindestabstand, Maske
Für die Unternehmen heißt das, ihren Beschäftigten auch künftig Homeoffice anzubieten, wenn nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen. Ist die Arbeit vor Ort unerlässlich, müssen die Arbeitnehmer in feste, möglichst kleine Arbeitsgruppen eingeteilt werden, wobei jedem in gemeinsam genutzten Räumen mindestens zehn Quadratmeter Arbeitsfläche zur Verfügung stehen müssen.
Große Neuerung enthält die sowieso nur wenige Paragraphen enthaltende Änderungsverordnung nicht, vielmehr "Überarbeitungen und Klarstellungen", wie es in der Mitteilung des BMAS heißt. Darunter fällt die enger gefasst Regelung zu den Schutzmasken, bei denen es sich grundsätzlich um medizinische Gesichtsmasken und bei besonderen Anforderungen auch um FFP2-Masken handeln soll. Ergänzend hinzugekommen ist eine Bestimmung, die nähere Vorgaben zu den betrieblichen Hygienekonzepten macht.
Insgesamt habe sich das Infektionsgeschehen in Deutschland stabilisiert, liege jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau, sagte Bundesminister Hubertus Heil, der insbesondere im Homeoffice ein wichtiges Element sieht, um Kontakt zu reduzieren und die Pandemie einzuschränken.
mgö/LTO-Redaktion
BMAS verlängert Arbeitsschutzverordnung: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44466 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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